Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Sport- und Jugendfreizeitanlagen an der Margarethenstraße“ im Bereich der Margarethenstraße für das gemeindeeigene Anwesen mit der Flurstücknummern 131 (Teilfläche) und 131/7 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 09.04.2024 wurde die Änderung der Verfahrensform in ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Der Gemeinderat hat am 09.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Sport- und Jugendfreizeitanlagen an der Margarethenstraße“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt die Veröffentlichung im Internet zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Es wird den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit ab sofort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bereits vor dem Verfahren der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB äußern.

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