Steuern & Gebühren

Die wichtigsten Gebühren, Hebesätze und Steuern im Überblick

Abfallgebühren

Restmülltonne

60 l 80 l 120 l 240 l 770 l 1100 l Pflegetonne (80l)
268 € 314 € 406 € 813 € 2.609 €

3.726 €

81 €

 

Die auszugsweise dargestellten Gebühren gelten für die vierzehntägliche Leerung der Restmülltonne. Darin eingeschlossen ist die wöchentliche Leerung der Biotonne (außer von Dezember bis Februar -> vierzehntägige Leerung) sowie die vierwöchentliche Leerung der Papiertonne.

Eine Pflegetonne, auch Windeltonne genannt, kann von Familien mit Kindern unter drei Jahren und/oder Pflegebedürftigen als zusätzliche Tonne zur ausschließlichen Entsorgung von Windeln bzw. Inkontinenzprodukten beantragt werden.

Restmülltonne für hausmüllähnlichen Gewerbemüll

120 l 240 l 770 l 1.100 l
683 € 1.366 € 4.383 € 6.260 €

Die auszugsweise dargestellten Gebühren gelten für die wöchentliche Leerung der Restmülltonnen für hausmüllähnlichen Gewerbemüll. Darin eingeschlossen ist  die wöchentliche Leerung der Biotonnen (außer von Dezember bis Februar -> vierzehntägige Leerung) sowie die vierwöchentliche Leerung der Papiertonne.

Restmüllsack

Für eine ausnahmsweise anfallende, über das Fassungsvermögen der beantragten Restmülltonne hinausgehende Mehrmenge an Restmüll muss ein amtlicher Restmüllsack erworben werden. Er wird von den Müllwerkern am Leerungstag der Restmülltonne mitgenommen, soweit er neben dieser bereitgestellt wurde. Restmüllsäcke erhalten Sie für 8,00 Euro bei der „Papierblume“ (Münchener Str. 7) sowie am Wertstoffhof der Gemeinde (Zugspitzstr. 4).

Bioabfallsack

Für eine ausnahmsweise anfallende, über das Fassungsvermögen der beantragten Biotonne hinausgehende Mehrmenge an Biomüll muss über einen amtlichen Bioabfallsack entsorgt  werden. Er wird von den Müllwerkern am Leerungstag der Biotonne mitgenommen, soweit er neben dieser bereitgestellt wurde. Bioabfallsäcke erhalten Sie kostenlos auf Anfrage im Rathaus sowie am Wertstoffhof der Gemeinde (Zugspitzstr. 4).

Alle weiteren abfallrelevanten Gebühren entnehmen Sie bitte der “Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Pullach i. Isartal”, die Ihnen unten zum Download bereitsteht. Als Auszug davon stehen Ihnen auch die Datenblätter “Entsorgungsgebühren Wertstoffhof” für Privat bzw. für das Gewerbe zum Download bereit.

Weiterführende Informationen zum Thema Abfall (individueller Abfallkalender, Übersicht über die gemeindlichen Entsorgungs-Einrichtungen etc.) finden Sie unter dem Menüpunkt Abfall und Entsorgung. Dort erhalten Sie auch alle Informationen zur Anmeldung Ihrer Müll- sowie Wertstofftonnen.

Hebesätze

  • Grundsteuer A: 160 v.H.
  • Grundsteuer B: 225 v.H.
  • Gewerbesteuer: 260 v.H.

Unten unter „Downloads“ finden Sie das Formular für die Mitteilung über einen Eigentümerwechsel.

Hundesteuer

Die Hundesteuer in Pullach i. Isartal beträgt grundsätzlich pro Hund 50,00 Euro im Jahr. Die Formulare für die An- bzw. Abmeldung von Hunden sowie die Hundesatzsteuer der Gemeinde Pullach finden Sie unter dem Menüpunkt Hunde.

Zahlungsverkehr mit der Gemeinde

Unten unter „Downloads“ erhalten Sie alle wichtigen Formulare zum Zahlungsverkehr mit der Gemeinde. Sie können:

  • uns für die Zahlung Ihrer Steuern und Gebühren eine Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren erteilen,
  • eine Zustellbemächtigung für den Schriftverkehr erteilen,
  • beantragen, dass Sie Ihre Grundabgaben als Jahresbeitrag zahlen.

Unter “Downloads” stehen Ihnen auch sämtliche Kontoverbindungen der Gemeinde Pullach, des Zweckverband Staatliches Gymnasium Pullach und des VBS Kommunalunternehmen zur Verfügung. Sie finden dort auch die SEPA-Mandate.