Ukraine

Sie haben Unterbringungsmöglichkeiten, Sachspenden, persönliche Unterstützung oder Dienstleistungen (Dolmetschen ukrainisch/deutsch) angeboten. Vielen Dank dafür! Damit alle Hilfsangebote koordiniert zusammenfließen können und möglichst effizient an der richtigen Stelle ankommen, wurden inzwischen übergeordnete Stellen geschaffen.

Landratsamt München

Für Geflüchtete aus der Ukraine werden weiterhin dringend Unterbringungsmöglichkeiten gesucht. Das Landratsamt München bittet die Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe. Wie Sie helfen können, erfahren Sie hier.

Das Landratsamt München hat auf seiner Website einen Bereich mit sehr umfangreichen Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine geschaffen, der Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt. Diese Website wird ständig aktualisiert. Hier kommen Sie zu den Infos.

Pullacher Rathaus

Die Ukraine-Hilfe-Hotline ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 089/744 744-0. Oder per E-Mail unter ukrainehilfe@pullach.de.

Was sind die ersten Schritte, die ich nach meiner Ankunft in Deutschland erledigen muss? Wo beantrage ich finanzielle Unterstützung? Ab wann ist mein Kind schulpflichtig? Was brauche ich, um eine Arbeit aufzunehmen? Antworten auf diese und viele andere Fragen finden Zugewanderte künftig nicht nur auf der Website des Landkreises, sondern auch in der Integreat-App.

Integreat ermöglicht den einfachen Informationsfluss zwischen Kommunen, Hilfsorganisationen und einer entsprechenden interkulturellen Zielgruppe und stellt im Alltag wichtige Informationen in einer kostenlosen, mehrsprachigen, offline nutzbaren App oder als Web-App unter https://integreat.app/lkmuenchen/de/ zur Verfügung.

Die App kann im Google Play Store sowie im Apple App Store kostenfrei heruntergeladen werden. Auch für Menschen ohne digitalen Zugang sind die Informationen durch die PDF-Funktion ausdruckbar und somit zugänglich.

Beratung für Geflüchtete

Die Flüchtlings- und Migrationsberatung München Land „Hilfe von Mensch zu Mensch e.V.“ steht dienstags von 13 bis 16 Uhr im Rathaus für Ihre Fragen zur Verfügung. Der Zutritt zu den Beratungsräumen erfolgt über den Haupteingang.

Die Dienstags-Beratung erreichen Sie unter Tel. 0159/0124 2609 oder stephanie.stocker@hvmzm.de

Консультації для біженців

Центр консультування біженців та міграції в Мюнхенській землі «Hilfe von Mensch zu Mensch e.V.» доступний у вівторок з 13 до 16 години в ратуші, щоб відповісти на ваші запитання. Доступ до консультаційних кімнат здійснюється через головний вхід.

Консультацію у вівторок можна отримати за посиланням 0159/0124 2609 або stephanie.stocker@hvmzm.de

Viele nützliche Informationen zur Registrierung finden Sie in der Integreat-App.

Geflüchtete aus der Ukraine, die Anspruch auf einen vorübergehenden Schutz nach §24 Aufenthaltsgesetz haben und sich im Landkreis München aufhalten, können beim Landratsamt München finanzielle Unterstützung beantragen. Bisher erhielten Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Seit dem 1. Juni 2022 können Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem SGB II und SGB XII bekommen.

Alle Informationen und Anträge zur finanziellen Unterstützung finden Sie auf der Website des Landratsamtes.

Solange Geflüchtete aus der Ukraine, die in Pullach registriert sind, noch Leistungen nach dem AsylblG beziehen, können sie die Auszahlungen ihrer Leistungen in der Gemeinde Pullach erhalten.

Bitte beachten Sie: Voraussetzung dafür ist ein vom Landratsamt München ausgestellter gültiger Bescheid nach dem AsylblG. Unter Punkt 1 des Bescheides ist vermerkt, ob die Hilfe im Landratsamt oder in unserer Gemeinde ausbezahlt wird. Zur Auszahlung bringen Sie bitte Ihren Bescheid und Ihr Ausweisdokument mit.

Інформація для біженців з України: Тепер також можлива онлайн-заявка!

Information für Geflüchtete aus der Ukraine: Antrag kann online gestellt werden

Zum Online-Antrag

Die Leistungen werden während der regulären Öffnungszeiten (diese finden Sie ganz unten, im Footer der Website) der Gemeinde – ohne vorherige Terminvereinbarung – im Sachgebiet „Kasse“ an die Person ausbezahlt (Barscheck), die im Anschriftenfeld des Leistungsbescheides aufgeführt ist. In der Kreissparkasse – Filiale Pullach (Johann-Bader-Straße 2) – kann der Barscheck eingelöst werden.

Der Gesetzgeber hat den Zugang zur Erwerbstätigkeit für ukrainische Geflüchtete stark vereinfacht. Aufenthaltstitel können zügig beantragt werden. Hierfür hat das Landratsamt das Terminangebot der Ausländerbehörde deutlich ausgebaut.

Termine bei der Ausländerbehörde können hier gebucht werden.

Ukrainische geflüchtete Personen, die nachweislich in der Gemeinde Pullach untergebracht sind, können einen Krankenbehandlungsschein erhalten. Voraussetzung für den Erhalt eines Behandlungsscheines für Ärzte oder Zahnärzte ist ein bereits vorliegender gültiger Bescheid auf Erhalt von Asylbewerberleistungen, ausgestellt durch das Landratsamt München, der im Original mitgebracht werden muss. Ein gültiger Pass muss ebenfalls vorgelegt werden.

Jeder Krankenschein ist einen Monat gültig. In Notfällen wenden Sie sich bitte an die Notaufnahmen. Sie erhalten während der regulären Öffnungszeigen - ohne Termin - einen Krankenbehandlungsschein bei uns im Rathaus.

Aktuell gibt es in Pullach drei Einrichtungen, in denen gratis das BayernWLAN genutzt werden kann:

  • In Bürgerhaus und Bücherei (beide wieder zu den Öffnungszeiten frei zugänglich)
  • In und vor dem Freizeitbad sowie auf der Liegewiese
  • Im Rathaus (Foyer)

Bitte beachten Sie die entsprechenden Schilder.

Partnerschaftenverein Pullach

Auch in Pullach direkt können Sie Unterstützung für Geflüchtete anbieten. Bitte gehen Sie dafür auf die Website unseres Partnerschaftenvereins und tragen Sie in die entsprechenden Formulare auf der Startseite ein, wie Sie unterstützen können.

 

Mit dem Partnerschaftenverein hat die Gemeinde Pullach einen Spendenaufruf gestartet :

Spendenkonto „Hilfe für Baryschiwka/Beresan“
Partnerschaftenverein Pullach e.V.

Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
IBAN: DE37 7025 0150 0009 626 342
BIC: BYLADEM1KMS

Sie haben Wohnraum, den Sie vermieten können und wollen Geflüchteten aus der Ukraine helfen, für mindestens ein Jahr, bei Interesse auch gerne länger, eine sichere Bleibe zu finden?

Aus aktuellem Anlass wird insbesondere für Menschen aus der Ukraine dringend Wohnraum benötigt. Viele geflüchtete Familien und Alleinstehende sind bereits seit einiger Zeit im Landkreis München, haben aber keine eigene Wohnung.

Auch private Wohnungseigentümer aus dem Landkreis München können im Rahmen eines Mietverhältnisses leerstehende abgeschlossene Wohnungen für Geflüchtete aus der Ukraine anbieten. Die Unterbringung in den Häusern und Wohnungen privater Vermieter beschleunigt durch den persönlichen Kontakt zu Nachbarn häufig die Integration.

Der Mietpreis für die nach Möglichkeit unmöblierte Wohnung sollte sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete, entsprechend der Ausstattung und Wohnlage, orientieren. Die Besichtigung des angebotenen Wohnraums erfolgt durch die Gemeinde Pullach i. Isartal im Auftrag des Landratsamts. Haben beide Seiten Interesse an einem Mietverhältnis, erfolgt der Abschluss eines Mietvertrags zwi-schen Ihnen als Vermieter und dem Landratsamt München, welches im Auftrag des Freistaats Bayern als zuverlässiger Mieter die Kosten der Unterkunft übernimmt.

Eine Übernahme/Ablöse von Küchen oder anderem Inventar ist nicht möglich. Ebenso erfolgt keine Anmietung von Kellerabteilen und/oder Garagen. 

Wer in die Wohnung einzieht, wird in enger Abstimmung durch die Gemeinde Pullach i. Isartal und das Landratsamt München festgelegt. Der Wohnraum soll ukrainischen Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden, die sich bereits jetzt im Landkreis München aufhalten. Im Rahmen der Möglichkeiten wird dabei darauf geachtet, dass insbesondere Personen den Zuschlag für den Wohnraum erhalten, die sich schon in den vergangenen Wochen und Monaten in der Gemeinde aufgehalten und erste Kontakte geknüpft haben. Ein Anspruch auf Belegung mit bereits ortsansässigen Personen besteht jedoch nicht.

Ihr ausführlich beschriebenes Vermietungsangebot inkl. Des Mietpreises senden Sie bitte an: kaemmerei@pullach.de.

Die Gemeinde Pullach i. Isartal und das Landratsamt München danken für Ihre Mithilfe.

 

Sollten Sie eine kostenlose Unterkunft ausschließlich dem Partnerschaftenverein zur Verfügung stellen wollen, schicken Sie bitte ein E-Mail an: support@pv-pullach.de

Wenn Sie unentgeltlich Geflüchtete aus der Ukraine im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung aufgenommen haben, können Sie ab Dienstag, 3. Mai 2022 beim Landratsamt München einen Zuschuss zu Ihren Wohnnebenkosten beantragen.

Für jeden vollen Monat, in dem Sie erwachsene Geflüchtete bei sich aufgenommen haben, erhalten Sie 65 Euro, für Kinder bis zum 15. Geburtstag beträgt die Pauschale 50 Euro pro Person. Abgerechnet wird tagesgenau anhand der tatsächlichen Aufenthaltstage.

Voraussetzungen:

  • Sie machen keine Mietkosten gegenüber ihren Gästen geltend.
  • Die Geflüchteten sind bei der Ausländerbehörde im Ausländerzentralregister (AZR) gemeldet.

Zuschüsse zu den Wohnnebenkosten können zeitlich begrenzt für die Monate März bis einschließlich Mai 2022 beantragt werden.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Landratsamtes.