Führerschein & KFZ

Für Führerscheine von Pullacher Bürgerinnen und Bürgern ist das Landratsamt München zuständig. Anträge können Sie online stellen oder bei der Gemeinde Pullach abgeben. Für Fragen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle unter der Telefonnummer 089/6221-3000 oder die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes der Gemeinde Pullach unter der Telefonnummer 089/744 744-320 zur Verfügung.

Hier gelangen Sie zum Bereich “Führerschein” auf der Website des Landratsamt Münchens.

Führerschein-Pflichtumtausch

Die aktuellste Frist zum Führerschein-Pflichtumtausch ist am 19. Januar 2024 ausgelaufen. Dies betraf die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970.

Die nächste Frist für den Pflichtumtausch endet am 19. Januar 2025. Sie betrifft Geburtsjahrgänge AB 1971, sofern deren Führerschein VOR dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde (grauer bzw. rosafarbener Papierführerschein).

Der Prozess kann bis zu 14 Wochen dauern. Denken Sie daher bitte daran, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, wenn Ihr Führerschein ausgetauscht werden muss.

Anfang 2019 hatte der Bundesrat den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Die neuen Führerschein-Dokumente sind dann auf 15 Jahre befristet. Das einheitliche und fälschungssichere Muster soll innerhalb der EU für mehr Sicherheit sorgen.

Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt, die Details entnehmen Sie bitte den Tabellen weiter unten.

Wo beantrage ich den Führerschein-Umtausch?

Den Umtausch können Sie online beantragen unter Landkreis München: Umtausch Altfahrerlaubnis (landkreis-muenchen.de). Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen.

Wenn Sie dennoch eine persönliche Vorsprache wünschen, ist das sowohl bei Ihrer Wohnsitzgemeinde vor Ort oder bei der Führerscheinstelle in Grasbrunn möglich. Vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Führerscheinstelle unter diesem Link –> Fahrerlaubnis.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Sie benötigen Ihren bisherigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild und, sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landratsamt München ausgestellt wurde, eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ (= Auskunft aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister). Die Karteikartenabschrift erhalten Sie durch Anruf bei der ausstellenden Behörde Ihres bisherigen Führerscheins.

Was passiert mit meinem alten Führerschein?

Ihren bisherigen Führerschein bekommen Sie entwertet zurück.

Wieviel kostet der Umtausch und wieviel Zeit wird benötigt?

Der Führerschein-Umtausch kostet 25,30 Euro. Bei einer Online-Beantragung kommen Versandgebühren hinzu. Dafür bekommen Sie den neuen Führerschein dann direkt zu Ihnen nach Hause geschickt. Wenn Sie keinen Versand wünschen und den neuen Führerschein explizit in der Führerscheinstelle abholen möchten, fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Die Antragsbearbeitung dauert bei Onlineantragstellung etwa 12 bis 14 Wochen nach Eingang aller Unterlagen.

Wann bin ich vom Pflichtumtausch betroffen?

Die Tabellen zeigen die aktuellen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue bzw. rosa Papierführerscheine):

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden):

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Alle wichtigen Informationen zum Führerschein-Umtausch gibt es unter
https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/fuehrerschein-in-eu-kartenfuehrerschein-umtauschen/.

Für Fragen ist die Führerscheinstelle unter der Telefonnummer 089/6221-3000 erreichbar.