Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 “Sport- und Jugendfreizeitanlagen an der Margarethenstraße”

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 27.07.2021 den Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Jugendfreizeitstätte, Skater- und Streetball-Anlage“ nach § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Mit Beschluss vom 09.04.2024 wurde die Verfahrensform in ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB (ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB) geändert.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.11.2023 wurde beschlossen:

  • Änderung der Bezeichnung des Verfahrens
  • Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches
  • Änderung der städtebaulichen Zielstellung

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 09.04.2024 wurde beschlossen:

  • Änderung der Verfahrensform in ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB (ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB)
  • Billigungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes (Stand: 09.04.2024)
  • Einleitung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der räumliche Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes umfasst das gemeindeeigene Anwesen im Bereich der Margarethenstraße mit den Flurstücknummern 131 (Teilfläche) und 131/7.

Städtebauliche Zielstellung des Bauleitplanverfahrens:
Auf den gemeindeeigenen Grundstücken an der Margarethenstraße (Teilfläche aus Fl.-Nr. 131 und Flurstück 131/7) plant die Gemeinde Pullach i. Isartal die Errichtung eines Gebäudes für die Jugendfreizeitstätte mit einer Skater- und Streetball-Anlage und bezieht den bestehenden Trainingsplatz und den Bolzplatz mit in die Bauleitplanung ein. Die Jugendfreizeitstätte wird im nordwestlichen Bereich des Grundstücks verortet und soll über eine nicht-öffentliche Erschließungsstraße parallel zur Bahnlinie im Westen erschlossen werden. Die Trainingsfläche und der Bolzplatz sollen künftig so ausgebaut werden, dass eine ganzjährige Bespielbarkeit möglich wird. Die Bauleitplanung soll die immissionsschutzrechtlichen Erfordernisse sicherstellen.

Verfahrensstand:
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 29.04. bis einschließlich 07.06.2024

Kürzel:
Neuaufstellung Bebauungsplanes Nr. 42 “Sport- und Jugendfreizeitanlagen an der Margarethenstraße” = BP 42

Verfügbarkeit der Informationen im Internet (§ 3 Abs. 2 BauGB):

1. BP 42 – Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – (I)
2. BP 42 – Bekanntmachung – Beschlusslage 27.07.2021 – Aufstellungsbeschluss – (I)
3. BP 42 – Bekanntmachung – Beschlusslage 28.11.2023 – 1) Änderung Bezeichnung 2) Erweiterung Geltungsbereich 3) Änderung städtebauliche Zielstellung – (II)
4. BP 42 – Bekanntmachung – Beschlusslage 09.04.2024 – 19 Änderung Verfahrensform 2) Öffentliche Auslegung + Beteiligung Behörden/Träger öffentlicher Belange – (III)
5. BP 42 – Entwurf Satzung – Planwerk – Stand 09.04.2024 – (III)
6. BP 42 – Entwurf Satzung – Textliche Festsetzungen – Stand 09.04.2024 – (III)
7. BP 42 – Entwurf Satzung – Planwerk inklusive textlichen Festsetzungen – Stand 09.04.2024 – (III)
8. BP 42 – Entwurf Satzung – Begründung – Stand 09.04.2024 – (III)
9. BP 42 – Schalltechnische Untersuchung zu den den Sportanlagen und Freizeitgeräuschen – MüllerBBM – Bericht-Nr. M149421/05 vom 04.03.2024 – (III)
10. BP 42 – Schalltechnische Untersuchung zu den den Sportanlagen und Freizeitgeräuschen – MüllerBBM – Ergänzung zu Bericht-Nr. M149421/05 vom 04.03.2024 – Notiz-Nr. M149421/07 vom 19.04.2024 – (III)
11. BP 42 – Schalltechnische Untersuchung zu den Schienenverkehrsgeräuschen – MüllerBBM – Bericht-Nr. M149421/06 vom 04.03.2024 – (III)

Online verfügbar:
(I) vom 05.07.2021 bis heute
(II) vom 29.11.2023 bis heute
(III) vom 18.04.2024 bis heute

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