Rechtliche Grundlagen für das Bauen in Pullach
Alles, was Sie als Bauherr über die rechtlichen Grundlagen für das Bauen in unserer Gemeinde wissen müssen, haben wir Ihnen in unseren Info-Blättern „Bauordnungsrecht“ und „Bauordnungsrecht für Mobilfunkanlagen“ zusammengefasst. Sie finden diese unten unter „Downloads“.
Außerdem empfehlen wir Ihnen die Internet-Seite der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren mit Informationen zum Baugesetzbuch (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bayerischen Bauverordnung (BauBO).
Unser Service: Bauberatung und Bauvoranfrage
Wir laden Sie herzlich ein, die Bauberatung unserer Bauverwaltung zu nutzen. Hier informieren wir Sie über die Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten von Grundstücken sowie die rechtverbindlichen Bebauungspläne und stellen Ihnen die entsprechenden Satzungen und Verordnungen zur Verfügung. Unsere Bebauungspläne können Sie auch unter dem Menüpunkt Bebauungsplan einsehen.
Wenn Sie bereits konkrete Bauabsichten haben, empfehlen wir Ihnen die Bauvoranfrage. Dabei handelt es sich um einen kostenlosen Service der Gemeinde Pullach i. Isartal. In diesem Rahmen klären wir vor Ausarbeitung der endgültigen Antragsunterlagen einzelne Fragen zum geplanten Bauvorhaben (z. B. zur Bebaubarkeit des Grundstücks). Bitte beachten Sie: Weder der Beschluss des Bauausschusses bzw. die Beschlussabschrift stellen eine Zusicherung nach Art. 38 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz -BayVwVfG- oder einen Vorbescheid nach Art. 71 Bayerische Bauordnung -BayBO- dar. Die Gemeinde Pullach i. Isartal behält sich eine anders lautende Entscheidung vor, da eine Bauvoranfrage keine rechtsbindende Wirkung hat.
Die Gemeinde Pullach i. Isartal hat eine neue Satzung über die Nachweispflichten von Garagen, Stell- und Abstellplätzen (“Stellplatzsatzung”), die am 31.01.2020 in Kraft getreten ist.
Die Termine für die Sitzungen des Bauauschusses können Sie unter “Downloads” einsehen. Dort finden Sie auch Unterlagen wie die Stellplatzsatzung, die Abstandsflächensatzung, die „Baumschutzverordnung“, die “Straßennamen- und Hausnummernsatzung“, die „Erklärung über schützenswerte Bäume“, die „Erläuterung zur “Erklärung schützenswerte Bäume und zur Fertigung Baumbestandsplan”“, die Anforderungen an einen „Freiflächengestaltungsplan“, die Orientierungshilfen für Wintergärten und Informationen zu Mobilfunkanlagen. Mit dem Merkblatt „Artenschutz an Gebäuden“ informiert die Gemeinde Bauherren, Architekten und Mieter darüber, wie die naturschutzfachlichen Anforderungen in Bau- und Sanierungsabläufe ohne Behinderung des Baugeschehens berücksichtigt und integriert werden können.