Anmeldung

Wer eine Wohnung neu bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Bei mehreren Wohnungen ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im ...

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Abmeldung

Wer aus einer Wohnung auszieht, muss sich nur abmelden, wenn der Wegzug in eine bereits bestehende Haupt- oder Nebenwohnung oder ins Ausland erfolgt. Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen,  jedoch frühestens eine Woche vor ...

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Ummeldung

Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb der Gemeinde Pullach i. Isartal Ihren Wohnsitz ändern. Unter “Anmeldung” finden Sie in den Downloads die Formulare “Anmeldung-Meldebehörde” und ...

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Melderegisterauskünfte

Eine Melderegisterauskunft (Meldebescheinigung) wird nur auf Antrag/schriftliche Anfrage erteilt. Nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) sind Erklärungen über den Zweck und die Verwendung der erteilten Melderegisterauskunft abzugeben. Wir empfehlen ...

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