Wer eine Wohnung neu bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Bei mehreren Wohnungen ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im ...
Abmeldung
Wer aus einer Wohnung auszieht, muss sich nur abmelden, wenn der Wegzug in eine bereits bestehende Haupt- oder Nebenwohnung oder ins Ausland erfolgt. Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen, jedoch frühestens eine Woche vor ...
Ummeldung
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb der Gemeinde Pullach i. Isartal Ihren Wohnsitz ändern. Unter “Anmeldung” finden Sie in den Downloads die Formulare “Anmeldung-Meldebehörde” und ...
Melderegisterauskünfte
Eine Melderegisterauskunft (Meldebescheinigung) wird nur auf Antrag/schriftliche Anfrage erteilt. Nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) sind Erklärungen über den Zweck und die Verwendung der erteilten Melderegisterauskunft abzugeben. Wir empfehlen ...