Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Sport- und Jugendfreizeitanlagen an der Margarethenstraße“ im Bereich der Margarethenstraße für das gemeindeeigene Anwesen mit der Flurstücknummern 131 (Teilfläche) und 131/7 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 09.04.2024 wurde die Änderung der Verfahrensform in ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Gemeinderat hat ...

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