
Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet. Bitte sicherheitshalber FFP2- oder OP-Maske tragen, danke!
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Die Gemeinde Pullach unterstützt die Pullacher Familien mit Kindern bis zum 10. Geburtstag mit einem freiwilligen, kommunalen und einkommensabhängigen Erziehungsgeld. Hierfür gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Für die Zahlung ausgenommen ...
Der demographische Wandel erfordert eine weitsichtige Planung und ein vorausschauendes Handeln, um eine gute Lebensqualität für ältere und pflegebedürftige Menschen zu gewährleisten. Daher wurde zwei Jahre lang ein neuer ...
Ganz neu: das Pullacher Leih-Lastenrad! Seit dem 4. Oktober können Sie das von uns finanzierte Lastenpedelec kostenlos über Bike Island mieten. Die Registrierung ist ganz einfach. Anschließend können Sie im selben Online-Portal – ...
Das endgültige Endergebnis der Bundestagswahl 2021 für Pullach steht fest. 6.201 wahlberechtigte Pullacherinnen und Pullacher konnten bei der Bundestagswahl von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Die Wahlbeteiligung lag bei 87,99 Prozent (im ...
Nicht nur für den Arbeitsweg, auch für Freizeittouren sind die MVG-Mieträder ideal. Die Nutzung kostet acht Cent/Minute bzw. fünf Cent für Isar-Card-Abo-Kunden oder Studenten und maximal zwölf Euro am Tag. Besonders günstig wird es mit ...
In Pullach besteht seit dem 25. September 2020 die Möglichkeit, ein Carsharing-Fahrzeug zu mieten. Hierfür arbeitet die Gemeinde mit der „mikar GmbH & Co. KG“ zusammen. Weitere Informationen zu mikar finden Sie hier.
Die Nachbarschaftshilfe in Pullach unterstützt ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen, unter Umständen auch Mütter mit kleinen Kindern, die Probleme haben, Erledigungen des Alltags alleine zu bewältigen. Sie übernimmt wichtige ...
Die Mitfahrzentrale vermittelt kostenlos Angebote und Gesuche von Interessierten, damit diese eine Fahrgemeinschaft bilden können. Das ist für die Mitfahrer oft einfacher und günstiger als die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. ...
Gemäß der Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) sind Gastronomiebetriebe ab dem 01.01.2023 verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbrauchern neben Einwegverpackungen auch Mehrwegalternativen anzubieten.