Führerschein umtauschen – Frist 19.01.2027 nicht verpassen

Der gesetzliche Pflichtumtausch von Führerscheinen geht in die nächste Runde: Bis spätestens 19. Januar 2027 müssen alle Führerscheine umgetauscht sein, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.

Wenn Sie betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, den Umtausch frühzeitig zu beantragen. Die Bearbeitung kann aktuell bis zu 14 Wochen in Anspruch nehmen.

Auch für Pullacherinnen und Pullacher ist das Landratsamt München zuständig. Den Antrag können Sie bequem online stellen oder alternativ bei uns im Rathaus beantragen.

Alle Infos hierzu finden Sie hier auf unserer Website: https://www.pullach.de/wp-admin/post.php?post=397&action=edit

Zum Online-Antrag: https://www.landkreis-muenchen.de/themen/mobilitaet/fuehrerschein

Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Führerscheinstelle des Landratsamts München: 089 / 6221-3000
Einwohnermeldeamt der Gemeinde Pullach: 089 / 744 744-320

Bitte denken Sie daran: Der Umtausch ist rein verwaltungstechnisch, Ihre Fahrerlaubnis bleibt selbstverständlich bestehen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag rechtzeitig und unkompliziert zu stellen.

18.06.2026