Das Klimaschutzprogramm Pullach ist ein Förderprogramm, welches in die Themenbereiche I. Energie, II. Mobilität, III. Naturschutz und IV. Kreislaufwirtschaft unterteilt ist.
Die aktuelle Förderrichtlinie (Förderbedingungen und -voraussetzungen) sowie alle Antragsformulare zum Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie am Ende dieses Beitrages unter Downloads. Bitte beachten Sie die Hinweise der Förderrichtlinie. Die Anträge samt Unterlagen reichen Sie bitte bevorzugt per E-Mail bei unserer Förderstelle ein:
Bei Einreichung der Unterlagen in Papierform bitten wir darum, diese nicht zu tackern. Vielen Dank.
Die richtige Antragstellung
- Antrag stellen
Vor Beginn der Maßnahme bzw. Erteilung des Auftrages bitte Antrag ausfüllen und Unterlagen zusammenstellen. Die erforderlichen Unterlagen sind dem jeweiligen Förderbaustein zu entnehmen. Antrag mit Unterlagen in der Abteilung Umwelt einreichen. - Rückmeldung abwarten
Auf das Antwortschreiben der Gemeinde warten. Bei Unvollständigkeit des Antrags eine dreimonatige Nachreichfrist einhalten. - Maßnahme(n) durchführen
Nach positiver Inaussichtstellung zur beantragten Förderung Maßnahme(n) beauftragen. - Auszahlung
Schlussrechnungen und maßnahmenspezifische Unterlagen bei der Gemeinde einreichen. Nach einer finalen Prüfung wird der in Aussicht gestellte Förderbetrag überwiesen.
Bitte beachten Sie grundsätzlich die Hinweise der jeweiligen Förderbausteine bzgl. der Antragsstellung. Bitte beachten Sie, dass lediglich ein Angebot eingereicht wird. Bereits beauftragte Maßnahmen werden nicht gefördert.
Ausnahmen
Seit dem 01.01.2023 können einige Förderbausteine binnen 6 Monate nach erfolgter Inbetriebnahme eingereicht werden:
- I.1. Energieberatung vor Ort
- I.2. Bonus Ökostrom
- I.4. Austausch alter Umwälzpumpen
- I.5. Abwrackprämie für alte Haushaltsgeräte
- I.10. Photovoltaikanlage
- I.11. Balkonkraftwerke
- I.12. Batteriespeicher
- I.13. Solarthermische Anlagen
- I.16. Fern- und Nahwärme
- II.2. Nicht öffentliche Ladeinfrastruktur PKW
- II.7. Fahrräder
Für den Baustein II.1. “Tickets des öffentlichen Nahverkehrs” ist der Antrag binnen 6 Monate nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes einzureichen.
Beratung und Hilfestellung zur Förderung erhalten Sie auch telefonisch unter:
089/ 744 744-420