Bürgerbrief: Bauleitplanverfahren Nr. 23 b / United Initiators

Das Bauleitplanverfahren Nr. 23 b „Industriegebiet Dr.-Gustav-Adolph-Straße“, das im Wesentlichen der Neuordnung bestehenden Baurechts auf dem Firmengelände von United Initiators dient, befindet sich in der finalen Phase. Die nächsten Beratungen sind in der Gemeinderatssitzung am 26. Juli vorgesehen. Am Dienstag, 12. Juli, hat die Bürgerinitiative angekündigt, dass sie ausreichend Unterschriften für das zweite Bürgerbegehren gesammelt hat und dieses am Mittwoch, 13. Juli, bei der Gemeinde einreichen wird. In diesem Fall prüfen wir das Bürgerbegehren, während Sie diesen Text lesen.

Es gibt aber noch weitere Neuigkeiten zum Bauleitplanverfahren. Wie die meisten von Ihnen bereits wissen, haben wir parallel zum Verfahren einen Städtebaulichen Vertrag und eine Grundvereinbarung mit United Initiators ausgehandelt. Beide Vereinbarungen behandeln Inhalte, die der Gemeinde wichtig sind, aber nicht im Bauleitplanverfahren Nr. 23 b selbst geregelt werden können. Der Entwurf beider Vertragswerke ist das Ergebnis vieler Monate intensiver Ausarbeitung und Verhandlungen.

Am 5. Juli wurden die letzten Entwurfsstände in nicht-öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat beraten.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am gleichen Abend wurde über die Entwürfe berichtet. Bisher allerdings nur allgemein zu den einzelnen Themenbereichen: Öffentlich bekannt ist also jetzt, was wir insgesamt regeln wollen, aber noch nicht die Details, wie es geregelt wird.

Der Städtebauliche Vertrag zur Bauleitplanung, der verpflichtende Regelungen enthält, behandelt folgende Themen:

  • Städtebauliche Regelungen
    • Lagerbeschränkung
    • Großkamin
    • Photovoltaik
    • Biofilter und Nachklärbecken
  • Natur- und Artenschutz
  • Werksfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr Pullach i. Isartal (Feuerwehrbedarfsplan)
  • Verkehr und Energie
    • Erweiterung einer Lichtzeichenanlage (B11/Ecke Dr.-Carl-von-Linde-Straße)
    • Ladestationen innerhalb des Werksgeländes

Die Grundvereinbarung zur Bauleitplanung, die Absichts- und Abstimmungserklärungen enthält, behandelt folgende Themen:

  • Vertragsabschlüsse (z. B. Erwerb Fläche Wertstoffhof, Energiezentrale)
  • Grundvereinbarung zur Bauleitplanung
    • Erneuerbare CO2-neutrale Energieversorgung und energetische Ertüchtigung von Nichtwohngebäuden
    • Gemeinsames integriertes Klimaschutzprojekt
    • CO2-Fußabdruck
    • Transport und Verkehr
      • Betriebliches Mobilitätsmanagement (JobTicket, Förderung des Radverkehrs, FahrradAktion, Fahrgemeinschaften, Carsharing, Mobilitätsberatung)
      • Klimaneutrales Logistikkonzept
      • Steuerung der Zu- und Abfahrt
      • Gefahrguttransporte
    • Werkswohnungen

Aus dem Ergebnis der ausführlichen Beratung in nicht-öffentlicher Sitzung des Gremiums werden aktuell die finalen, vom Unternehmen zu unterzeichnenden, Vertragswerke erarbeitet. Parallel erfolgt die Klärung, welche Details des Städtebaulichen Vertrags und der Grundvereinbarung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Vertragswerke sollen nun mit einzelnen wenigen Schwärzungen veröffentlicht werden.

Ausführliche Informationen zum Bauleitplanverfahren finden Sie zum Beispiel hier.

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden!

Es grüßt Sie herzlich
Ihre Susanna Tausendfreund
Erste Bürgermeisterin

12.07.2022