Reisepass

Wann benötigen Sie einen Reisepass?

Der Reisepass wird benötigt für Reisen außerhalb der Europäischen Union. Einzelheiten zu den Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder können Sie beim Auswärtigen Amt einsehen.

Wie beantragen Sie einen Reisepass?

Den Antrag auf einen Reisepass müssen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt stellen unter Vorlage folgender Unterlagen:

  • Ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Foto-Mustertafel)
  • Ausweisdokument (bisheriger Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei erstmaliger Beantragung Ihre Geburts- bzw. Heiratsurkunde
  • Bei unter 18-Jährigen: Ausweisdokumente aller sorgeberechtigter Personen und eine Zustimmungserklärung
    Für die Beantragung muss ein Sorgeberechtigter persönlich zusammen mit dem Kind vorsprechen. Die persönliche Vorsprache eines Elternteils allein reicht aus, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vorliegt.

Gültigkeit des Reisepasses

Für Personen unter 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre gültig.
Bei Personen über 24 Jahren ist der Reisepass zehn Jahre gültig.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer  ist nicht möglich.
Bearbeitungszeit beträgt ca. drei bis vier Wochen.

Expressbestellung

In dringenden Fällen kann ein Reisepass auch im Expressverfahren  erstellt werden.
Dieser Reisepass entspricht dem regulären Reisepass.
Bearbeitungszeit beträgt 3 Werktage.

Hinweis für Vielreisende

Vielreisende können den 48 Seiten Reisepass erhalten. Dieser Pass entspricht
dem regulären Reisepass und enthält  zusätzlich 16 Seiten.
Bearbeitungszeit beträgt ca. drei bis vier Wochen.

Vorläufigen Reisepass

Sollten Sie einen Reisepass dringend benötigen,  können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, falls eine Expressbestellung zu lange dauern würde.
Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig. Den vorläufigen Reisepass können Sie sofort mitnehmen.
Wir weisen darauf hin, dass dieser  Reisepass nicht von allen Ländern akzeptiert wird.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Ausstellung beim Auswärtigen Amt, welche Einreisebestimmungen zu beachten sind.

Gebühren

Für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro
Für Personen über  24 Jahren 70,00 Euro
Express-Bestellung 92,00 Euro (unter 24 Jahre 69,50 Euro)
48 Seiten Reisepass 82,00 Euro (unter 24 Jahre  59,50 Euro)
Vorläufiger Reisepass 26,00 Euro

Hinweise zur Abholung

Sie werden schriftlich von uns benachrichtigt, sobald wir Ihren Reisepass von der Bundesdruckerei erhalten haben.
Der Reisepass ist persönlich abzuholen. Minderjährige können ihren Reisepass nicht selber abholen, dies kann nur ein Sorgeberechtigter.
Zur Abholung des Reisepasses durch einen Bevollmächtigten ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Zusätzlich ist der bisherige Reisepass/ Kinderreisepass vorzulegen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Einwohnermeldeamt

Tel. 089/744 744-320

ewo@pullach.de