Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Gemeinderat der Gemeinde Pullach im Isartal am 25.11.2025 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2026 beschlossen, die hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 101.422.200 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 65.692.600 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A): 305 v. H.
b) für die Grundstücke (B): 305 v. H.

Die Fälligkeiten der Grundsteuer werden für Kleinbeträge wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuerbeträge mit einem Jahresbetrag von nicht mehr als 15,00 Euro werden am 15. August eines jeden Jahres mit ihrem Jahresbetrag fällig.
  2. Grundsteuerbeträge mit einem Jahresbetrag von nicht mehr als 30,00 Euro werden am 15. Februar und 15. August eines jeden Jahres zu je einer Hälfte des Jahresbetrags fällig.

Für diejenigen Steuerschuldner, die einen Antrag nach § 28 Abs. 3 GrStG auf Entrichtung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag gestellt haben, wird die Grundsteuer am 1. Juli eines jeden Jahres fällig.

2. Gewerbesteuer: 260 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der amtlichen Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Pullach (Kämmerei, Zimmer 112) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus und sind außerdem im Internetauftritt der Gemeinde abrufbar.

Pullach i. Isartal, 15.12.2025

Susanna Tausendfreund
Erste Bürgermeisterin