Stellungnahme Bauleitplanverfahren Nr. 23b

Aktuell kursieren in Zeitungsartikeln und Leserbriefen Aussagen rund um das Bauleitplanverfahren zu den Umbauplänen von United Initiators, die ein völlig verzerrtes Bild vermitteln und an vielen Stellen falsch sind. Viele der Aussagen hat die Gemeinde Pullach i. Isartal bereits seit Monaten im Rahmen der Fragen/Anträge und Antworten auf der Website (https://www.pullach.de/fragen-antraege-und-antworten/) behandelt. Mit einigen neuen Gerüchten wurden Christian Boeck und Walter-Viktor Adolf aus Baierbrunn, Begründer der Bürgerinitiative „Schützt die Isarauen“, im SZ-Beitrag „Tausend Unterschriften für die Haselmaus“ vom 19. Februar und auch in Leserbriefen im Isaranzeiger zitiert. Diese Aussagen können nicht unbeantwortet stehenbleiben und werden im Folgenden richtig gestellt. Die angeblich 1.000 Unterschriften der Bürgerinitiative wurden auf der Grundlage bereits widerlegter Behauptungen oder falscher Aussagen gesammelt. Ihre Aussagekraft ist damit in Frage zu stellen. Sie wurden auch noch nicht bei der Gemeinde eingereicht.

1. Herr Boeck unterstellt, die Bürgermeisterin würde Bürgerinnen und Bürger täuschen, belügen und austricksen.

Das trifft nicht zu.

Das Bauleitplanverfahren ist transparent und entspricht den Vorgaben des BauGB. Zudem sind über das Bauleitplanverfahren zu den Umbauplänen von United Initiators sehr viele Informationen im gemeindlichen Internetauftritt verfügbar (https://www.pullach.de/service/planen-bauen/bauleitplanverfahren-nr-23b/).

2. Walter-Viktor Adolf, Mit-Initiator der Bürgerinitiative, unterstellt, die Nachbarbürger würden am Verfahren „natürlich nicht“ beteiligt, sondern mit „Kindergarten-PR“ abgespeist.

Das trifft nicht zu.

Die Gemeinde Pullach i. Isartal hat im Zuge des Bauleitplanverfahrens die Gemeinden Baierbrunn und Grünwald beteiligt. Gemeindevertreter sowie Vertreter von United Initiators haben in Baierbrunn und Grünwald jeweils in deren öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates über Bauleitplanung und Projekt informiert (z. B. Baierbrunn am 02.12.2020 / Grünwald am 17.11.2020).

Die Gemeinde Baierbrunn fordert in ihrer Stellungnahme die weitere Beteiligung der Baierbrunner Bürgerinnen und Bürger. Dies wird Gegenstand der Abwägung im Pullacher Gemeinderat sein (Sitzungstermin steht noch aus).

Darüber hinaus gab es eine Online-Informationsveranstaltung von United Initiators für Bürgerinnen und Bürger Pullachs und Baierbrunns am 07.12.2020, an der seitens der Gemeindeverwaltung die Erste Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund sowie Jürgen Weiß, Leiter der Abteilung Bauverwaltung, teilgenommen haben und für Fragen zur Verfügung standen.

3. Herr Boeck behauptet, die Isarauen fingen nicht im Zentrum bei Kanal und Fluß an, zudem gehöre auch der ganze Wald entlang der Isar dazu.

Das trifft nicht zu.

Die Auen liegen im Tal in unmittelbarer Isar-Nähe, ihren Ursprung haben sie im Fluss. Auch die angrenzenden Hang- und Schluchtwälder gehören in Pullach dazu (siehe FFH-Gebiet Oberes Isartal). Der United Initiators Wald hingegen beginnt erst westlich der Bahnlinie. Folglich zählt er nicht zu den Isarauen. Außerdem liegt er nicht im über die Isarauen hinausgehenden Landschaftsschutzgebiet.

4. Herr Boeck behauptet, die Untere Naturschutzbehörde würde in einem Bericht „das Vergrämen von Haselmäusen kritisch sehen und für sinnlos halten.“ Weiters unterstellt er: Die Haselmäuse würden „weggebaggert und verlieren ihren Lebensraum“.

Das trifft nicht zu.

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) hat auf unsere Nachfrage folgende Antwort gegeben:

„Die artenschutzrechtlichen Maßnahmen, u. a. auch für die Haselmaus werden seit 2018 im Zuge des derzeit ruhenden BImSchG-Verfahrens der Fa. United Initiators GmbH sowie des derzeit laufenden Bauleitplanungsverfahrens der Gemeinde Pullach mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt München abgestimmt. Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt München hat als Trägerin öffentlicher Belange bislang weder in dem immissionsschutzrechtlichen Verfahren noch in dem bauleitplanungsrechtlichen Verfahren eine offizielle schriftliche Stellungnahme abgegeben.“

Die Gutachten / Maßnahmen sind sowohl von den beauftragten Naturgutachtern als auch von Dragomir Stadtplanung vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt worden. Die Maßnahmen sind fachlich anerkannt. Von Seiten der UNB gibt es folglich an den Artenschutzgutachten und den geplanten Maßnahmen, auch an der Vergrämung der Haselmaus, nichts zu beanstanden.

5. Herr Boeck unterstellt, dass viele LKW nicht über die B11 nach München fahren, sondern, je nach Kundenstruktur, auch über Baierbrunn, Schäftlarn oder Grünwald.

Laut United Initiators trifft das nicht zu.

Das Unternehmen hat mehrfach dargelegt, dass die LKW-Verkehre ausschließlich über die B11 in nördlicher Richtung und nicht über die Gemeinden Baierbrunn oder Grünwald erfolgen. Auf unsere Rückfrage hin hat Herr Schneider (heller&partner) der Gemeinde am 23.02.2021 nochmals schriftlich bestätigt:

„(…) Lkw-Verkehre von United Initiators am Standort Pullach erfolgen ausschließlich über die B11 in nördlicher Richtung, das heißt von und nach München. Über Baierbrunn oder Grünwald fährt kein Lkw, weder in der Anlieferung der Rohstoffe noch in der Ablieferung der bei United Initiators in Pullach hergestellten Peroxid-Produkte. Die Behauptung von Herrn Boeck wird auch durch Wiederholung nicht wahr.“

Behauptungen halten faktischer Überprüfung nicht Stand

Die Gemeindeverwaltung hält fest, dass sie transparent und vorgabengetreu das Bauleitplanverfahren zu den Umbauplänen von United Initiators durchführt. Dabei wird die Verwaltung bedauerlicherweise mit Vorwürfen, sie würde ihre Bürger täuschen, belügen und austricksen, konfrontiert. Belegbar ist jedoch, dass keine der Behauptungen, anhand derer Herr Boeck und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter das Verfahren kritisieren, einer faktischen Überprüfung standhalten kann. 

Auch künftig nimmt die Verwaltung Kritik und Anregungen gerne auf und ist immer bereit, konstruktive Gespräche zu führen. Dies hat sie auch im Fall dieses Bauleitplanverfahrens angeboten und mehrfach praktiziert. Auf Vorwürfe, denen keinerlei belastbare Fakten zugrunde liegen oder bereits mehrfach widerlegte Behauptungen gegen das Bauleitplanverfahren, wird die Gemeindeverwaltung künftig jedoch nicht mehr eingehen. Ein zielführender Dialog ist nur auf Basis von Fakten möglich, an die die Verwaltung sich auch weiterhin halten wird.

02.03.2021

Beitragsfoto: Oliver Rehbinder