Städtebaulicher Vertrag und Grundvereinbarung

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 23 b dient der Neuordnung des Baurechts auf dem Firmengelände von United Initiators. Parallel zum Bebauungsplanverfahren hat die Gemeinde mit dem Unternehmen United Initiators einen Städtebaulichen Vertrag und eine Grundvereinbarung verhandelt. Beide Vertragswerke behandeln Inhalte, die der Gemeinde wichtig sind, aber nicht im Bauleitplanverfahren Nr. 23 b selbst geregelt werden können und sind das Ergebnis vieler Monate intensiver Ausarbeitung und Verhandlungen. Es geht in den Verträgen zum Beispiel um Lagermengenbeschränkungen, Naturschutzmaßnahmen, Gemeinbedarfsflächen, Werksfeuerwehr und viele weitere wichtige Themen.

Der Städtebauliche Vertrag beinhaltet verpflichtende Regelungen, die Grundvereinbarung enthält Absichts- und Abstimmungserklärungen. Beide Verträge liegen in ihrer finalen, von beiden Vertragspartnern unterschriebenen Fassung vor. Sie können die Vertragswerke und die Anlagen unterhalb dieses Beitrags herunterladen. Wenige Stellen sind aus wettbewerbsrechtlichen Gründen geschwärzt.

28.07.2022