Die Steuer für den Hund

Sie müssen für Ihren vierbeinigen Liebling Hundesteuer zahlen. Deshalb bitten wir Sie, Ihren Hund in unserer Gemeinde anzumelden – und zwar dann, wenn Ihr Hund vier Monate oder älter ist. Wie melden Sie Ihren Hund an? Bitte lassen Sie uns das ...

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Für eine grüne Gemeinde: Baumschutz

Der Bestand an Laub- und Nadelbäumen ist innerhalb der bebauten Ortsteile unserer Gemeinde geschützt. Denn nur so sorgen wir für ein grünes, belebtes Ortsbild. Zudem gilt natürlich: Je mehr Grün wir in unserer Gemeinde haben, desto mehr tun ...

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Wohnung beantragen

Die Wohnungsbaugesellschaft Pullach i. Isartal mbH verfügt über 565 Wohnungen, davon sind 27 barrierefrei.  Zusätzlich verwaltet die Wohnungsbaugesellschaft 20 Wohnungen in der Hans-Keis-Straße 26 a und 22 Wohnungen in der Heilmannstraße ...

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Anmeldung

Wer eine Wohnung neu bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Bei mehreren Wohnungen ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im ...

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Abmeldung

Wer aus einer Wohnung auszieht, muss sich nur abmelden, wenn der Wegzug in eine bereits bestehende Haupt- oder Nebenwohnung oder ins Ausland erfolgt. Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen,  jedoch frühestens eine Woche vor ...

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Ummeldung

Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb der Gemeinde Pullach i. Isartal Ihren Wohnsitz ändern. Unter “Anmeldung” finden Sie in den Downloads die Formulare “Anmeldung-Meldebehörde” und ...

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Melderegisterauskünfte

Eine Melderegisterauskunft (Meldebescheinigung) wird nur auf Antrag/schriftliche Anfrage erteilt. Nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) sind Erklärungen über den Zweck und die Verwendung der erteilten Melderegisterauskunft abzugeben. Wir empfehlen ...

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