
Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet. Bitte sicherheitshalber FFP2- oder OP-Maske tragen, danke!
Termin bitte telefonisch 089/744 744-0 oder per Kontaktformular vereinbaren.
Eine Melderegisterauskunft (Meldebescheinigung) wird nur auf Antrag/schriftliche Anfrage erteilt. Nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) sind Erklärungen über den Zweck und die Verwendung der erteilten Melderegisterauskunft abzugeben. Wir empfehlen Ihnen den Antrag auf Erteilung einer Einfachen Melderegisterauskunft zu verwenden. Alternativ können Sie auch über unser virtuelles Rathaus eine Melderegisterauskunft einholen.