Melderegisterauskünfte

Eine Melderegisterauskunft (Meldebescheinigung) wird nur auf Antrag/schriftliche Anfrage erteilt. Nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) sind Erklärungen über den Zweck und die Verwendung der erteilten Melderegisterauskunft abzugeben. Wir empfehlen Ihnen unser virtuelles Rathaus zur Beantragung der Melderegisterauskunft, alternativ steht Ihnen das Formular zum Download zur Verfügung.

28.01.2026

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