Wer aus einer Wohnung auszieht, muss sich nur abmelden, wenn der Wegzug in eine bereits bestehende Haupt- oder Nebenwohnung oder ins Ausland erfolgt.
Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen, jedoch frühestens eine Woche vor Auszug möglich (§ 17 Abs. 2 BMG).
Wenn ein neuer Wohnsitz in Deutschland begründet wird, ist keine Abmeldung erforderlich.
Die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde ist jedoch innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen.
Wir empfehlen die Abmeldung über unser virtuelles Rathaus vorzunehmen. Ein persönliches Vorsprechen im Rathaus ist dann nicht nötig.
Alternativ können Sie das untenstehende Formular downloaden und dieses persönlich, ausgefüllt und unterschrieben, im Rathaus abgeben. Bei der Abmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass mit.
28.01.2026
