Wer aus einer Wohnung auszieht, muss sich nur abmelden, wenn der Wegzug in eine bereits bestehende Haupt- oder Nebenwohnung oder ins Ausland erfolgt.
Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen, jedoch frühestens eine Woche vor Auszug möglich (§ 17 Abs. 2 BMG).
Wenn ein neuer Wohnsitz in Deutschland begründet wird, ist keine Abmeldung erforderlich.
Die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde ist jedoch innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen.
Bitte füllen Sie das entsprechende Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck. Bei der Abmeldung bringen Sie bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Ausdruck sowie Ihren Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass mit.
Gerne können Sie die Abmeldung auch über unser virtuelles Rathaus vornehmen. Ein persönliches Vorsprechen im Rathaus ist dann nicht nötig.