Räumen und Streuen bei Schnee und Glätte

Der Winter mit Schnee und Eis hält sich hartnäckig. Daher nochmals eine kleine Erinnerung an die Pflichten, die das mit sich bringt: Für das Räumen und Streuen der Gehwege, die das Grundstück säumen, sind die Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Bewohnerinnen und Bewohner zuständig (das gilt auch ganzjährig für das regelmäßige Reinigen).

Damit niemand zu Schaden kommt, müssen die Gehwege werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr morgens bis jeweils 20 Uhr abends geräumt und bei Glätte zusätzlich gestreut werden – bei Notwendigkeit auch mehrmals, damit keine Gefahr entsteht. Salz darf dabei aus Gründen des Gewässer- und Pflanzenschutzes von Bürgerinnen und Bürgern nicht verwendet werden. Die entsprechende Verordnung finden Sie unter folgendem Link: go.pullach.de/sichere-Gehwege.

Die Gemeinde stellt an diversen Standorten Splitt zur Verfügung. Dort können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner kostenfrei bedienen. Die Gemeinde achtet darauf, so wenig Salz wie möglich zu verwenden. An Bushaltestellen, stark frequentierten Kreuzungen oder abschüssigen Straßen und Wegen lässt sich der Einsatz aber nicht vermeiden.

Bitte haben Sie Verständnis für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Winterdienst, die bei Schnee und Eis bereits ab 2 Uhr nachts mit den Räumfahrzeugen im Gemeindegebiet unterwegs sind. Mit ihrem Bereitschaftsdienst und ihrem Einsatz rund um die Uhr sorgen sie dafür, dass alle Pullacherinnen und Pullacher gut durch den Winter kommen.

Gemeinde Pullach

08.01.2024