Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Gemeinderat der Gemeinde Pullach im Isartal am 28.11.2023 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen, die hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 85.980.100 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 47.314.400 Euro ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 160 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 225 v.H.
2. Gewerbesteuer 260 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gem. Art. 65 Abs. 3 GO in der Zeit vom 11.12.2022 bis 20.12.2023
im Rathaus Pullach (Kämmerei, Zimmer 112) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan gem. der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres im Rathaus (Kämmerei, Zimmer 112) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden sowie im Internetauftritt der Gemeinde zur Einsicht bereit liegen.
Pullach i. Isartal, 04.12.2023
Susanna Tausendfreund
Erste Bürgermeisterin
Dieser Beitrag ist bis Dienstag, 31. Dezember 2024 online.