Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Gemeinderat der Gemeinde Pullach im Isartal am 22.11.2022 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2023 beschlossen, die hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 81.456.600 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 51.863.500 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                    160 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                                                    225 v.H.
2. Gewerbesteuer 260 v.H.

 § 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gem. Art. 65 Abs. 3 GO in der Zeit vom

20.12.2022 bis 30.12.2022

im Rathaus Pullach (Kämmerei, Zimmer 112) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan gem. der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres im Rathaus (Kämmerei, Zimmer 112) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden sowie im Internetauftritt der Gemeinde zur Einsicht bereit liegen.

Pullach i. Isartal, 16.12.2022

Susanna Tausendfreund
Erste Bürgermeisterin