Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Mäuseburg“

im Bereich der Margarethenstraße 15 für die gemeindeeigenen Anwesen mit den Flurstücknummern 126, 131 (Teilfläche), 138 und 139 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 30.01.2024 den Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Mäuseburg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gefasst.

Der Bebauungsplan umfasst die gemeindeeigenen Anwesen mit den Flurstücknummern 126, 131 (Teilfläche), 138 und 139.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Flurstücke 126 und 131 (tlw.) ist eingeleitet und erfolgt parallel zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Sport- und Jugendfreizeitanlagen an der Margarethenstraße“. Für die Flurstücke 138 und 139 muss der Flächennutzungsplan nicht geändert werden.

Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss.
Hinweis: Ein Bebauungsplanentwurf liegt noch nicht vor. Sobald dieser vorliegt wird dieser dem Gemeinderat vorgelegt.

Städtebauliche Zielstellung:
Die Kinderbetreuungseinrichtungen sind im Bereich der Margarethenstraße 15 verortet. Der im Bestand vorhandene Kindergarten „Mäuseburg“ (Fl.-Nr. 138 und 139) und die (provisorisch) im Bestand vorhandene Kinderkrippe „Mäuseburg“ (Fl.-Nr. 126 und 131 (tlw.) sollen durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes dauerhaft planungsrechtlich gesichert werden. Den Einrichtungen werden perspektivisch zudem Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt. Der Bereich des Kindergartens „Mäuseburg“ ist im Flächennutzungsplan bereits als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Soziale Einrichtung / Kindergarten“ dargestellt. Für den Bereich der Kinderkrippe „Mäuseburg“ ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Nördlich der Kinderkrippe „Mäuseburg“ sollen Flächen für Sport- und Spielanlagen sowie Flächen und bauliche Anlagen für die Brauchtumspflege ermöglicht werden. Die Waldfläche im Westen des Bebauungsplangebietes soll unverändert erhalten und gesichert werden.

Kürzel:
Neuaufstellung Bebauungsplan Nr. 43 “Mäuseburg” = BP 43

Verfügbarkeit der Informationen im Internet (§ 3 Abs. 2 BauGB):

1. BP 43 – Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – (I)
2. BP 43 – Bekanntmachung – Beschlusslage 30.01.2024 – Aufstellungsbeschluss – (I)

Online verfügbar:
(I) vom 01.02.2024 bis heute