Die Gemeinde Pullach unterstützt die Pullacher Familien mit Kindern bis zum 10. Geburtstag mit einem freiwilligen kommunalen und einkommensabhängigen Erziehungsgeld. Hierfür gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Für die Zahlung ausgenommen ist nur der Zeitraum, in dem die Familie das Familiengeld des Freistaates Bayern bezieht (Informationen und Antrag unter www.zbfs.bayern.de).
Um das freiwillige kommunale Erziehungsgeld erhalten zu können, stellen Sie bitte einen Antrag bei der Gemeinde. Das Antragsformular für das kommunale Erziehungsgeld 2024 können Sie hier herunterladen.
Folgende Unterlagen müssen mit dem Antrag abgegeben werden:
- vollständige Kopie des Steuerbescheids von 2021 oder 2022 für alle Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen
- wenn dieser nicht vorhanden ist, alle Unterlagen, die das Haushaltseinkommen belegen
Für weitere Fragen steht Ihnen die zuständige Mitarbeiterin im Rathaus, Daniela Wimmer, unter Tel. 089/744 744-214 oder per E-Mail an: wimmer@pullach.de gerne zur Verfügung.
Gemeinde Pullach i. Isartal
31.10.2023