Gemeinderat am 19.06.2018 – Handlungsempfehlungen für Handlungsfeld (5) “Nahversorgung und Wirtschaft”

Das Büro Terrabiota stellt in den nächsten öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates die OEP-Handlungsempfehlungen zu den einzelnen Handlungsfeldern vor.Es gibt fünf Handlungsfelder:

(1)     Bauliche Entwicklung
(2)     Verkehr
(3)     Freiflächen und Umwelt
(4)     Soziale Infrastruktur, Freizeit und Kultur
(5)     Nahversorgung und Wirtschaft
Im Bereich „Ortskern“ finden sich alle o.g. Handlungsfelder wieder.

Die Leitziele für das Handlungsfeld „Nahversorgung und Wirtschaft“ sind auszugsweise:

  1. Der Ortskern ist mit einer attraktiven Nahversorgung mit einem breiten Angebot ausgestattet.
  2. Die Gemeinde unterstützt ortsansässige Unternehmen und Gewerbebetriebe im Rahmen ihrer Möglichkeiten und schafft attraktive Rahmenbedingungen.
  3. Die Gemeinde unterstützt ein Nahversorgungskonzept in Großhesselohe.
  4. Das Gewerbegebiets Höllriegelskreuth ist von der Gemeinde zukunftsfähig weiter entwickelt.
  5. Die Angebote der kommunalen Unternehmen sind ökonomisch und ökologisch attraktiv. Die Daseinsvorsorge befindet sich in öffentlicher Hand.

In der Sitzung des Gemeinderates am 19.06.2018 wurden unter TOP 4 die Handlungsempfehlungen für das Handlungsfeld (5) “Nahversorgung und Wirtschaft” beraten. Unter Downloads finden Sie die Präsentation des Büros Terrabiota und die verabschiedeten Handlungsempfehlungen.

Im Hinblick auf die geplante Erweiterung des AEZ-Einkaufszentrums (Neubau des AEZ mit Errichtung eines Drogeriemarktes und Hotels sowie dem Neubau des Gewerbehofes / vorgestellt in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 04.06.2018) wurden die Auswirkungen auf den Ortskern beraten.