Für eine grüne Gemeinde: Baumschutz

Der Bestand an Laub- und Nadelbäumen ist innerhalb der bebauten Ortsteile unserer Gemeinde geschützt. Denn nur so sorgen wir für ein grünes, belebtes Ortsbild. Zudem gilt natürlich: Je mehr Grün wir in unserer Gemeinde haben, desto mehr tun wir für den Umweltschutz.

Welche Bäume fallen unter die sogenannte Baumschutzverordnung?

  • Laubbäume mit einem Umfang über 60 Zentimetern in 1 Meter Stammhöhe
  • Nadelbäume mit einem Umfang über 80 Zentimetern in 1 Meter Stammhöhe.

Die Baumschutzverordnung finden Sie hier.

Was müssen Sie tun, wenn Sie einen Baum fällen möchten?

Dann benötigen Sie eine Genehmigung der Gemeindeverwaltung – das gilt auch, wenn Sie ganze Äste entfernen oder einen Kronen-/Mantelschnitt von über 5 Prozent vornehmen lassen möchten.
Rufen Sie uns einfach an. Bei einem Vorort-Termin können wir die Situation mit Ihnen gemeinsam beurteilen. Die Baumfällung oder den Zuschnitt beantragen Sie dann bitte schriftlich mit einem Formular – Sie finden dieses unten unter „Downloads“.

Was sollten Sie bei einem Bauvorhaben beachten?

Wenn Sie für ein Bauvorhaben die Beseitigung oder Veränderung von geschützten Bäumen beantragen, müssen Sie uns bitte

  • die Erklärung „Schützenswerte Bäume“ unterschrieben einreichen.
  • für jede eigenständige Hauseinheit einen sogenannten Freiflächengestaltungsplan vorlegen.

Das Info-Blatt zur Erstellung eines Freiflächengestaltungsplanes sowie die Erklärung „Schützenswerte Bäume“ finden Sie unten unter „Downloads“.

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