Der Bestand an Laub- und Nadelbäumen ist innerhalb der bebauten Ortsteile unserer Gemeinde geschützt. Denn nur so sorgen wir für ein grünes, belebtes Ortsbild. Zudem gilt natürlich: Je mehr Grün wir in unserer Gemeinde haben, desto mehr tun wir für den Umweltschutz.
Welche Bäume fallen unter die sogenannte Baumschutzverordnung?
- Laubbäume mit einem Umfang über 60 Zentimetern in 1 Meter Stammhöhe
- Nadelbäume mit einem Umfang über 80 Zentimetern in 1 Meter Stammhöhe.
Die Baumschutzverordnung finden Sie hier.
Was müssen Sie tun, wenn Sie einen Baum fällen möchten?
Dann benötigen Sie eine Genehmigung der Gemeindeverwaltung – das gilt auch, wenn Sie ganze Äste entfernen oder einen Kronen-/Mantelschnitt von über 5 Prozent vornehmen lassen möchten.
Rufen Sie uns einfach an. Bei einem Vorort-Termin können wir die Situation mit Ihnen gemeinsam beurteilen. Die Baumfällung oder den Zuschnitt beantragen Sie dann bitte schriftlich mit einem Formular – Sie finden dieses unten unter „Downloads“.
Was sollten Sie bei einem Bauvorhaben beachten?
Wenn Sie für ein Bauvorhaben die Beseitigung oder Veränderung von geschützten Bäumen beantragen, müssen Sie uns bitte
- die Erklärung „Schützenswerte Bäume“ unterschrieben einreichen.
- für jede eigenständige Hauseinheit einen sogenannten Freiflächengestaltungsplan vorlegen.
Das Info-Blatt zur Erstellung eines Freiflächengestaltungsplanes sowie die Erklärung „Schützenswerte Bäume“ finden Sie unten unter „Downloads“.