Bauleitplanverfahren Werksgelände United Initiators

Am 22. Februar wird im Gemeinderat über drei Beschlussvorlagen rund um das Bauleitplanverfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23b und zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Werksgeländes von United Initiators beraten:

  • Vorlage 1 behandelt den Antrag der Agenda 21 Pullach vom 08.09.2021. Der Antrag wird – in Abstimmung mit der Agenda 21 Pullach – als Stellungnahme gewertet, jedoch als gesonderte Beschlussvorlage im Gemeinderat behandelt.
  • Vorlage 2 betrifft die Abwägung über die weiteren Stellungnahmen zum Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23b.
  • Vorlage 3 beinhaltet die Abwägung über die Stellungnahmen zum Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Teilbereich des Gemeindegebiets.

Die Beschlussvorlagen inkl. Stellungnahmen, Abwägungsvorschlägen, Beschlussempfehlungen und die neuen Planungsstände sind im Bürgerinformationssystem veröffentlicht.

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat:

  • Die Billigung des neuen Planungsstandes 22.02.2022
  • Einen Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur erneuten öffentlichen Auslegung

Folgende wesentliche Änderungen haben sich im Hinblick auf die Empfehlungen der Verwaltung an den Gemeinderat seit der letzten öffentlichen Behandlung des Themas im Gemeinderat ergeben:

  • Die Verwaltung folgt dem Vorschlag der Agenda 21 Pullach und schlägt vor, das geplante Industriegebiet GI 1.3 als Gewerbegebiet (GE) festzusetzen.
  • Die Festsetzung Gemeinbedarfsfläche „Wertstoffhof“ soll um den Zusatz erweitert werden, dass hier auch „Soziale Einrichtungen“ (wie der Isartaler-Tisch) zulässig sind.
  • Im Bereich der Industriebaufläche GI 1.3 (die dem Gemeinderat als Gewerbegebiet GE vorgeschlagen wird) soll eine 2.000 m² große Fläche für eine „Energiezentrale Pullach-Süd“ festgesetzt werden. Hier sollen Bündelungseffekte (z.B. durch die IEP GmbH) aus dem Fernwärmenetz und der Versorgung mit „Wärme und Kälte“ aus regenerativen Energien genutzt werden.
  • In einem städtebaulichen Vertrag sollen Regelungen bezüglich des Klima- und Umweltschutzes, der Ressourcennutzung, der Werkswohnungen, geplanter Lagerkapazitäten, der Beförderung von Gefahrgut auf Straße/Schiene und des Natur- und Artenschutzes getroffen werden, soweit dies im Zuge eines Bauleitplanverfahrens rechtlich vertretbar ist.

Zum Bebauungsplanverfahren Nr. 23b läuft nach wie vor ein Verfahren zur Zulassung eines Bürgerbegehrens. Der Status Quo lautet wie folgt:

  • Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 05.11.2021 den Antrag der Initiatoren des Bürgerbegehrens auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt. Es hat das Bürgerbegehren als unzulässig erachtet.
  • Gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus.
  • Im Klageverfahren auf Zulassung des Bürgerbegehrens zum Bürgerentscheid (Hauptsacheverfahren) hat das Verwaltungsgericht München noch keine Entscheidung getroffen.

15.02.2022