Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2023

In der Sitzung am 24. Januar 2023 wurde dem Gemeinderat die neue Kalkulation der Abfallgebühren von Kämmerer André Schneider vorgestellt. Ende letzten Jahres hatte Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund in ihrem Schreiben an alle Pullacher Haushalte bereits darauf hingewiesen, dass die Gebühren steigen werden. Dass es sich letztlich um eine Erhöhung der Gebühren von 85 Prozent für die Restmülltonnen handelt, hatte zunächst auch die Zuständigen in der Gemeindeverwaltung überrascht.

Bei genauerem Hinsehen jedoch wird klar, dass die Gebühren in den letzten drei Jahren leider zu sehr gesenkt wurden. Pullacher*Innen haben folglich drei Jahre lang zu wenig Müllgebühren bezahlt. Um allein diese entgangenen Einnahmen zu decken, müssen die Gebühren jetzt um ca. 16 Prozent erhöht werden.

Ein weiterer Grund für die Gebührenerhöhung ist der wichtige, klimaschützende Schritt, ein umweltfreundliches Abfallfahrzeug fahren zu lassen (ca. 18 Prozent der Kostensteigerung).

Gestiegene Kosten bei der Entsorgung

Auch die gestiegenen Kosten bei der Müllverbrennung und Vergärung von Biomüll schlagen mit ca. 13 Prozent Steigerung zu Buche– was wiederum mit den gestiegenen Gaspreisen und der allgemeinen Preissteigerung zu tun hat. Da auch die Kosten für die Entsorgung von Wertstoffen am Wertstoffhof steigen, ergibt sich hier eine Erhöhung von ca. 13 Prozent.

Neukalkulationen in allen Landkreisen nötig

Die Gemeinde erwirtschaftet im Rahmen der Abfallentsorgung keinen Gewinn. Die Gebührenkalkulation erfolgt alle drei Jahre und stets kostendeckend. Auch in den anderen Landkreiskommunen stehen in den kommenden zwei Jahren Gebührenkalkulationen an. Und auch dort muss mit erheblichen Gebührenerhöhungen gerechnet werden. Pullach zählt zu den ersten Gemeinden, die nun neu kalkulieren mussten.

Die Gemeinde Pullach hofft auf eine Entspannung bei der allgemeinen Preisentwicklung, damit die Gebühren ab dem Jahr 2026 wieder gesenkt werden können.

Kämmerer André Schneider führte alle Gründe für die Gebührensteigerung in der Beschlussvorlage für den Gemeinderat ausführlich auf. Sie können diese – zusammen mit weiteren Informationen zu den Kalkulationen – im Internet nachlesen. Ein Leseexemplar liegt zur Einsicht für Sie in der Finanzabteilung bereit.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Link Gemeinderatssitzung.