12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 “Großhesselohe”

für die Anwesen im Bereich der Rosenstraße (Hausnummer 1 bis 17 / Flurstücksnummern: 438, 438/4, 438/5, 438/6, 438/14, 438/15, 438/17, 438/19, 438/20, 438/21, 438/22, 438/23, 438/26, 438/29, 438/31, 438/33, 438/34, 438/39), Sollner Straße (Hausnummer 8 und 10 – Flurstücksnummern: 438/7 und 438/35) und Verkehrsflächen (Flurstücksnummern: 438/8, 438/9, 438/12, 438/13) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 12.03.2024 den Beschluss zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan mit der Bezeichnung „Plan-Nr.: 1-12 vom 12.03.2024“ dargestellt und umfasst die Anwesen im Bereich der Rosenstraße (Hausnummer 1 bis 17 / Flurstücksnummern: 438, 438/4, 438/5, 438/6, 438/14, 438/15, 438/17, 438/19, 438/20, 438/21, 438/22, 438/23, 438/26, 438/29, 438/31, 438/33, 438/34, 438/39), Sollner Straße (Hausnummer 8 und 10 – Flurstücksnummern: 438/7 und 438/35) und Verkehrsflächen (Flurstücksnummern: 438/8, 438/9, 438/12, 438/13).

Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss.
Hinweis: Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung die Bebauungsplankriterien in diesem Bereich zu erarbeiten. Hierzu ist ein Katalog mit Planzielen, welcher Grundlage für die Überarbeitung des Bebauungsplanes sein soll, hinsichtlich der Durchsetzung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, aufzustellen. Dieser Katalog ist zunächst mit dem Bauausschuss zu beraten.

Städtebauliche Zielstellung:
Ziel der Planung ist es, durch eine Überarbeitung der Festsetzungen – insbesondere zum Maß der baulichen Nutzung, der Gestaltung und der Nebenanlagen – die städtebauliche Struktur und das harmonische Erscheinungsbild dieses Teils der Wohnsiedlung Großhesselohe als Villensiedlung zu erhalten. Um der heutigen Grundstückssituation sowie neuen Forderungen der Gesetzgebung gerecht zu werden, aber auch um eine maßvolle und städtebaulich verträgliche Nachverdichtung zu erzielen, die den Charakter Pullachs bewahrt, ist es erforderlich den Bebauungsplan zu überarbeiten. Die inhaltlichen Änderungen des Bebauungsplanes sollen sich insbesondere auf die Art der baulichen Nutzung (Baugebietstyp)

  • die Festlegung der überbaubaren Grundstücksflächen mit maximaler Grundfläche, Wandhöhe und Firsthöhe
  • Anrechenbarkeit von Bauteilen und Räumen auf die Grund- und Geschossfläche (z.B. Erker, Dachgeschossausbauten, Anwendbarkeit der aktuellen BauNVO)
  • die Zulässigkeit von Nebenanlagen (wie z. B. Pools) außerhalb der Bauräume
  • Beschränkung der Bodenversiegelung
  • gestalterische Vorgaben zu Dachformen
  • Regelungen über Zufahrtslängen und Tiefgaragen
  • die Berücksichtigung von Themen des Klimaschutzes, der Nachhaltigkeit und des Präventionsschutzes in der Bauleitplanung

beziehen.

Kürzel:
12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 “Großhesselohe” = BP 1-12

Verfügbarkeit der Informationen im Internet (§ 3 Abs. 2 BauGB):

1. BP 1-12 – Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – (I)
2. BP 1-12 – Bekanntmachung – Beschlusslage 12.03.2024 – Aufstellungsbeschluss – (I)

Online verfügbar:
(I) vom 21.03.2024 bis heute