10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 “Gartenstadt”

für die Anwesen im Bereich der Wolfratshauser Straße (Hausnummer: 81 bis 97a), Waldstraße (Hausnummer: 9 bis 19d), Römerstraße (Hausnummer: 14 bis 22) und Seitnerstraße (Hausnummer: 32 bis 44) bzw. den Flurstücknummern 508, 508/1, 509, 509/2, 509/3, 510, 510/1, 511, 512, 512/1, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 519, 520, 520/1, 521, 521/1, 522, 522/1, 522/2, 523, 523/1, 524, 525, 526, 527, 528, 529, 530, 531 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 20.02.2024 den Beschluss zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gartenstadt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan mit der Bezeichnung „Plan-Nr.: 15-10 vom 20.02.2024“ dargestellt und umfasst die Anwesen im Bereich der Wolfratshauser Straße (Hausnummer: 81 bis 97a), Waldstraße (Hausnummer: 9 bis 19d), Römerstraße (Hausnummer: 14 bis 22) und Seitnerstraße (Hausnummer: 32 bis 44) bzw. den Flurstücknummern 508, 508/1, 509, 509/2, 509/3, 510, 510/1, 511, 512, 512/1, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 519, 520, 520/1, 521, 521/1, 522, 522/1, 522/2, 523, 523/1, 524, 525, 526, 527, 528, 529, 530, 531.

Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss.
Hinweis: Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung die Bebauungsplankriterien in diesem Bereich zu erarbeiten. Hierzu ist ein Katalog mit Planzielen, welcher Grundlage für die Überarbeitung des Bebauungsplanes sein soll, hinsichtlich der Durchsetzung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, aufzustellen. Dieser Katalog ist zunächst mit dem Bauausschuss zu beraten.

Städtebauliche Zielstellung:
Um der heutigen Grundstückssituation sowie den neuen Forderungen der Gesetzgebung gerecht zu werden, aber auch um eine maßvolle und städtebaulich verträgliche Nachverdichtung zu erzielen, die den Charakter Pullachs bewahrt, macht es erforderlich die bestehenden Bebauungspläne zu überarbeiten. Eine Baurechtsmehrung ist nicht beabsichtigt. Inhalt der Änderung des Bebauungsplanes ist die Definition der Art der baulichen Nutzung (Baugebietstyp), die Bauräume mit Festlegung der Grundflächen- und Geschoßflächenzahl oder alternativ einzelner Bauräume mit Festlegung einer Grundfläche und Wand- und Firsthöhe, die grundsätzliche Festsetzung der Wand- und Firsthöhe, die Behandlung von Pools (Schwimmbädern) außerhalb der Bauräume, die Überarbeitung der Festsetzung zur Dachlandschaft (Dachformen), der Anrechnung von untergeordneten Erkern auf Grund- und Geschoßfläche, Regelungen über Zufahrtslängen und Tiefgaragen, die Beschränkung der Bodenversiegelung und die Berücksichtigung von Themen des Klimaschutzes, der Nachhaltigkeit und des Präventionsschutzes in der Bauleitplanung.

Kürzel:
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 “Gartenstadt” = BP 15-10

Verfügbarkeit der Informationen im Internet (§ 3 Abs. 2 BauGB):

1. BP 15-10 – Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – (I)
2. BP 15-10 – Bekanntmachung – Beschlusslage 20.02.2024 – Aufstellungsbeschluss – (I)

Online verfügbar:
(I) vom 22.02.2024 bis heute