Bürgerbrief: Windenergie-Untersuchungen laufen

Im September 2021 haben wir gemeinsam mit der Gemeinde Neuried die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) „Windenergie im Forstenrieder Park“ gegründet und einen Standortsicherungsvertrag mit den Bayerischen Staatsforsten unterzeichnet. Heute informiere ich Sie über den aktuellen Stand des Projekts. Zum Jahresende sind auch die Gemeinden Baierbrunn und Schäftlarn der ARGE beigetreten. Nun ziehen vier Gemeinden an einem Strang, um die Möglichkeiten für Windenergie in einem definierten Teilbereich des Forstenrieder Parks auszuloten. Den jüngsten Beschluss des Umweltausschusses des Landkreises, ein Zonierungskonzept für das Landschaftsschutzgebiet im Forstenrieder Park zu erstellen, um Windkraft mit dem Landschaftsbild und den natürlichen Waldfunktionen in Einklang bringen zu können, begrüße ich sehr.

Die Untersuchungsfläche steht im Eigentum des Freistaats, befindet sich auf gemeindefreiem Gebiet und berücksichtigt die 10 H-Regel aus der Bayerischen Bauordnung, die besagt, dass die Anlagen mindestens den zehnfachen Abstand ihrer Höhe zur Wohnbebauung einhalten müssen. Konkret bedeutet das einen Abstand von mehr als 2.400 Metern zu allen umliegenden Ortschaften. Nun geht es darum, innerhalb dieses Gebiets östlich und westlich der Autobahn die geeignetsten Standorte für bis zu sechs Windräder zu identifizieren – abhängig von den Untersuchungen können es auch weniger Anlagen werden. Für die Standortwahl sind verschiedene Kriterien relevant.

Wirtschaftlich besonders geeignet sind Standorte mit der größten „Windhöffigkeit“, da diese einen besonders hohen Ertrag versprechen. Im Untersuchungsgebiet läuft daher eine sogenannte LiDAR-Messung, um die optimalen Standorte zu ermitteln. Dabei wird ganzjährig ein Laserstrahl für Windmessungen nach oben gesendet.

Noch weitere Kriterien sind entscheidend. Der Umwelt- und Artenschutz muss gewährleistet werden, dafür sind umfangreiche Verträglichkeitsprüfungen und Untersuchungen erforderlich. Es dürfen zum Beispiel keine streng geschützten Arten gefährdet werden. Momentan werden mit den Naturschutzbehörden auf Basis des Bayerischen Winderlasses bis zu fünf Beobachtungsstandorte auf bis zu 30 Metern Höhe für den Vogelflug festgelegt, um zu prüfen, ob und wo streng geschützte Arten ansässig sind. Mitunter gibt es Befürchtungen, es müssten riesige Flächen für Windräder gerodet werden. Pro Windrad handelt es sich um maximal 3.000 Quadratmeter zu rodenden Bannwald. Es muss allerdings direkt am Forst in sogar größerer Quadratmeterzahl wieder aufgeforstet werden.

Zudem müssen gemäß Bayerischem Winderlass auch denkmalschutzrechtliche Fragen berücksichtigt werden, kulturhistorische Bauten und Bodendenkmale wie zum Beispiel die Alte Römerstraße dürfen nicht beeinträchtigt werden.

Am Ende ist die Standortwahl also ein Kompromiss aus Wirtschaftlichkeit, Umwelt- und Naturschutz sowie dem Erhalt von Landschaftsbild und Erholungsfunktion. Unabhängig von den konkreten Standorten ist schon jetzt klar, dass Bürgerinnen und Bürger finanziell profitieren können, wenn sie selbst in den Bau und Betrieb der Anlagen investieren. Das kann man am Beispiel der Windräder in Berg erkennen, die mit viel älterer Technologie betrieben werden und trotzdem höchst wirtschaftlich sind und Erträge deutlich über den Berechnungen erzielen. Genau diese finanzielle Bürgerbeteiligung ist übrigens Ziel der ARGE: jeder, der die Räder sieht und sei es nur beim Joggen, Radfahren oder Spazieren gehen, soll finanziell davon profitieren können.

Frühestens im nächsten Jahr werden wir wissen, ob der Bau der Windräder möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Dann werden Ihnen und dem Gemeinderat die Ergebnisse der Untersuchungen vorgestellt.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre Susanna Tausendfreund
Erste Bürgermeisterin

08.03.2022

Foto: Energieagentur Ebersberg-München gGmbH