Nach dem Wegfall des bisherigen Mobilfunkmasts in der Rosenstraße Ende 2025 kommt es im Ortsteil Großhesselohe spürbar zu Einschränkungen beim Mobilfunkempfang. Um die Erreichbarkeit und insbesondere die Möglichkeit zur Absetzung von Notrufen über 112 bzw. 110 weiterhin sicherzustellen, muss diese Versorgungslücke zeitnah geschlossen werden. Die Deutsche Telekom war daher auf der Suche nach einem alternativen Standort. Sie hat der Gemeinde nun mitgeteilt, dass die Suche abgeschlossen ist und ein temporärer mobiler Mobilfunkmast auf dem Grundstück der Pfarrkirche Hl. Dreifaltigkeit in Großhesselohe realisiert werden soll.
Der Standort ist ausdrücklich als Übergangslösung vorgesehen – bis zur Errichtung des im Bauausschuss beschlossenen dauerhaften Mobilfunkmasts an der Großhesseloher Straße. Der temporäre Standort auf dem Grundstück der Pfarrkirche Hl. Dreifaltigkeit wurde privatrechtlich vereinbart. Daher wurde die Gemeinde darüber lediglich informiert. Gemeinde und Netzbetreiber achten jedoch darauf, dass die zeitliche Befristung eingehalten und die dauerhafte Lösung zügig umgesetzt wird.
Die Auswahl des dauerhaften Standorts erfolgte nach intensiver Prüfung möglicher Alternativen unter Beteiligung der zuständigen Forst- und Naturschutzbehörden, hierbei war die Gemeinde von Anfang an eingebunden. Die technische Herausforderung besteht vor allem in der Abdeckung der Wenz-Siedlung, aber auch die möglichst geringe Sichtbarkeit, die Zugänglichkeit und die erforderliche Masthöhe haben eine Rolle gespielt.
Zum Hintergrund: Natürlich sind Funkmasten nicht unbedingt ein schöner Anblick. Sie sind allerdings zwingend notwendig, um die Mobilfunkversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Die Mobilfunknetze sind elementarer Bestandteil der sogenannten „kritischen Infrastruktur“ in Deutschland, genauso wie beispielsweise die Versorgung mit Strom, Wasser oder Fernwärme.
Darüber hinaus ist die Errichtung von Mobilfunkmasten laut dem Gesetzgeber im „überragenden öffentlichen Interesse“. Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 95 Prozent der Fläche mit Mobilfunk zu versorgen. Dabei sind die Mobilfunknetzbetreiber angehalten, frühzeitig das Gespräch mit den betroffenen Kommunen zu suchen und Lösungen im Einvernehmen zu entwickeln. Dieses Vorgehen wurde auch im vorliegenden Fall praktiziert.
27.01.2026
