Klimapakt Pullach

Mit innovativen Produkten, Technologien, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen bieten Energiewende, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft den Unternehmen in Pullach enorme Chancen. Für alle Unternehmen die schon einige Schritte auf dem Weg zur eigenen Klimaneutralität zurückgelegt haben bietet das Unternehmensbündnis “Die Klimaneutralen” Beratung und Unterstützung durch die Energieagentur Ebersberg-München. Besonders erfreulich, dass mit LHI auch ein Pullach Unternehmen in dieser internationalen Spitzengruppe dabei ist.

Gleichzeitig stellen die notwendigen Veränderungen natürlich auch eine Herausforderung dar, besonders für energieintensive Unternehmen. Hier setzt der “Klimapakt Pullach” an, mit dem die Gemeinde ihre Unterstützung anbietet. Ob kommunales Förderprogramm, gemeinsame Förderanträge oder Austausch im Netzwerk, es gibt viele Möglichkeiten von der Zusammenarbeit zu profitieren.

Zusammen geht es besser, zum Beispiel:

Bei der seit 2023 gültigen Mehrwegangebotspflicht.

Die Pflicht gilt für alle Betriebe, die verzehrfertige Speisen und Getränke in Einwegkunstoffverpackungen und Einwegbecher ausgeben. Kleine Betriebe (= höchstens 5 Mitarbeiter und höchstens 80m²) müssen mitgebrachte Behältnissen der Kund:innen befüllen, große Betriebe (= mehr als 5 Mitarbeiter und mehr als 80m²) müssen Mehrwegverpackungen anbieten. Bei der Einstufung werden auch Teilzeitbeschäftigte (ihrer wöchentlichen Arbeitszeit entsprechend) sowie bei Lieferdiensten die Lager- und Versandflächen dazugezählt. Für Ketten, wie zum Beispiel Bahnhofsbäckereien, gilt die Ausnahme nicht. Hier ist die Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens maßgeblich, trotz jeweils kleinerer Verkaufsfläche pro Filiale. Alle Betriebe müssen deutlich sicht- und lesbar Informationstafeln oder -schilder anbringen, die auf die oben genannten Angebote hinweisen. Weil Mehrwegangebote um so besser akzeptiert werden, je breiter sie unterstützt werden ist es hilfreich sich einem Mehrwegsysteme anzuschließen wie Vytal oder Recup.

Bei der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften zu Energieeinsparung und nutzung erneuerbarer Energien

Die bayerische Bauordnung fordert seit Juli 2023 bei allen Neubauten von Nichtwohngebäuden auf mindestens 33% der Dachfläche die Errichtung einer PV-Anlage, ab 2025 gilt dies auch bei der Erneuerung der Dachhaut. Seit 2024 fordert das Energieeffizienzgesetz bei über 2,5 GWh/Jahr die Nutzung, Reduktion und Meldung der Abwärme und bei einem Energiebedarf von über 7,5 GWh/Jahr die Einführung eines Energiemanagementsystems (EMS). Die Kommunale Wärmeplanung ermöglicht der Gemeinde über die IEP die Zusammenarbeit zur Abwärmenutzung und Umstellung auf erneuerbare Energien. Gleichzeitig bietet das kommunale Förderprogramm Unterstützung bei der Einführung eines EMS.