Kommunale Wärmeplanung

In der Gemeinderatssitzung am 19. Dezember 2023 wurde nach mehrjähriger Vorarbeit der Kommunale Wärmeplan gemäß der Empfehlung des vorangegangenen Umwelt- und Mobilitätsausschusses beschlossen. Grundlage hierfür ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes, das zum 01.01.2024 in Kraft trat und alle Kommunen zu einer Kommunale Wärmeplanung verpflichtet. Hauptbestandteile dieser Planung sind die vorhandenen Wärmeabnehmer und Wärmequellen, aus denen die zukünftige Versorgung abgeleitet werden kann. Für die Gemeinde Pullach wurde über mehrere Gemeinde- und Aufsichtsratsbeschlüsse die Innovative Energie Pullach GmbH (IEP) beauftragt, eine solche Planung zur Wärmeversorgung des Gemeindegebietes zu erstellen.

Diese nun beschlossene Planung sieht unter anderem vor, das bestehende geothermische Wärmenetz bis zum Jahr 2027, soweit technisch und wirtschaftlich möglich, auf das gesamte Gemeindegebiet auszuweiten und damit möglichst allen privaten Haushalten sowie gewerblichen Gebäuden im Anschlussbereich eine Versorgung für Raumwärme und Warmwasser anzubieten. Mit der Adolf-Wenz-Siedlung, dem Carusoweg, dem Heimstättenweg sowie Bad Pullach und Brückenwirt wurden fünf Bereiche im Gemeindegebiet identifiziert, in denen eine netzbasierte Wärmeversorgung technisch und/oder ökonomisch nicht möglich ist. Hier wird bereits nach ökologisch sinnvollen alternativen Lösungen gesucht. In diesem Zusammenhang ist zum 1.1.2024 für die Adolf-Wenz-Siedlung die Erstellung eines Quartierskonzepts mit Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner gestartet.

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