Gemeinderatssitzung vom 25. November: Anpassungen beim Kommunalen Erziehungsgeld

Der Gemeinderat hat Anpassungen beim freiwilligen kommunalen Erziehungsgeld ab dem Bezugsjahr 2026 beschlossen. Diese kommen den Pullacher Familien mit Kindern zu Gute.

Es werden die voraussichtlichen Änderungen beim Bayerischen Familiengeld berücksichtigt, die der Freistaat Bayern bislang ausgezahlt hat. Gemäß einem Kabinettsbeschluss vom 11. November 2025 wird die Auszahlung des bayerischen Familiengelds zum 1. Januar 2026 eingestellt, ebenso wird die als Ersatz angedachte Auszahlung eines einmaligen Kinderstartgeldes in Höhe von 3.000 EUR gestrichen.

Das berücksichtigt die Gemeinde Pullach nun mit der Anpassung des Bezugszeitraums für das kommunalen Erziehungsgeld: Für Kinder mit Geburtsdatum ab dem 01.01.2025 oder später wird die Zahlung des Erziehungsgelds nicht wie bislang für 24 Monate ausgesetzt (bisheriger Bezugszeitraum des bayerischen Familiengelds im zweiten und dritten Lebensjahr). Stattdessen erfolgt nun eine durchgängige Zahlung der Gemeinde bis zum 10. Geburtstag des Kindes.

Darüber hinaus werden die Einkommensgrenzen für den Bezug des kommunalen Erziehungsgelds angepasst. Diese richten sich weiterhin nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG), in dem die Einkommensgrenzen angehoben wurden.

Für den Bezug des kommunalen Erziehungsgelds in Höhe von 160,00 EUR monatlich pro Kind gelten die Einkommensgrenzen gemäß Art. 11 BayWoFG. Für den Bezug des verringerten kommunalen Erziehungsgelds in Höhe von 80,00 EUR monatlich pro Kind gilt eine um 30 Prozent erhöhte Einkommensgrenze.

Die konkreten Einkommensgrenzen und weitere Informationen zum kommunalen Erziehungsgeld und das neue Antragsformular sind hier abrufbar. Die Anträge für das Erziehungsgeld 2026 können ab sofort zusammen mit den erforderlichen Unterlagen gestellt werden.

27.11.2025