Kommunales Erziehungsgeld 2026: Anträge können ab sofort gestellt werden

Die Gemeinde Pullach unterstützt die Pullacher Familien mit Kindern bis zum 10. Geburtstag mit einem freiwilligen, kommunalen und einkommensabhängigen Erziehungsgeld. Hierfür gelten bestimmte Einkommensgrenzen.

Um das freiwillige kommunale Erziehungsgeld zu erhalten, muss ein Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde gestellt werden. Diesen können Sie entweder im Rathaus abgeben, postalisch zusenden oder gerne auch eingescannt an unsere E-Mail-Adresse: kinder@pullach.de schicken.

Das Antragsformular für das kommunale Erziehungsgeld 2026 gibt es hier zum Download.

Folgende Unterlagen müssen mit dem Antrag abgegeben bzw. verschickt werden:

  • vollständige Kopie des Steuerbescheids von 2023 oder 2024 für alle Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen
  • wenn dieser nicht vorhanden ist, alle Unterlagen die das Haushaltseinkommen belegen
  • Sofern Sie eine Ablehnung zum Bayerischen Familiengeld erhalten haben, den Ablehnungsbescheid

Bitte beachten: Für 2026 gelten neue, höhere Einkommensgrenzen, die im Antrag aufgeführt sind. Prüfen Sie daher gerne Ihren möglichen Anspruch.

Zusätzlicher Hinweis: Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, erhalten weiterhin das Bayerische Familiengeld (Informationen und Antrag unter www.zbfs.bayern.de). Für diesen Zeitraum ist die Zahlung des kommunalen Erziehungsgelds nach wie vor ausgenommen.

Bei weiterem Fragen steht Ihnen die zuständige Mitarbeiterin im Rathaus, Daniela Wimmer, unter Tel. 089/744 744-214 gerne zur Verfügung.

27.11.2025

Downloads