Gemeinderatssitzung vom 24. Juni: Zwölfte Novellierung des Klimaschutzprogramms

Im Gemeinderat wurden die zwölfte Novellierung des Pullacher Klimaschutzprogramms beschlossen. Die Anpassungen betreffen mehrere bestehende Förderbausteine und die allgemeine Neuerung, dass Fördergelder maximal 70 Prozent der Gesamtkosten betragen dürfen, falls es im Förderbaustein keine anderweitige Regelung gibt.

Eine Änderung beim Baustein „Photovoltaikanlagen“: Hier sind neben Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) nun auch Kirchen und soziale Betriebe antragsberechtigt. Hintergrund der Anpassung ist ein entsprechender Förderungsantrag der evangelischen Jakobusgemeinde, die noch in diesem Jahr eine PV-Anlage mit Batteriespeicher zur eigenen Energieversorgung installieren will. Damit folgt die Jakobusgemeinde dem Beispiel der katholischen Heilig Geist Pfarrei, die im Rahmen der gemeindlichen Solar-Offensive in Zusammenarbeit mit der IEP ebenfalls PV-Anlagen auf den Kirchendächern plant.

Mit einer ausbezahlten Fördersumme von über 100.000 Euro sind die Photovoltaikanlagen auch deutlich der Spitzenreiter bei den gefragtesten Förderbausteinen des laufenden Jahres. Insgesamt ist das Förderbudget des Klimaschutzprogramms für 2025 von 500.000 Euro zur Jahreshälfte (Stand: 04.06.2025) mit rund 285.000 Euro zu 57 Prozent ausgeschöpft. Seit 2019 wurden bereits über 2 Millionen Euro an Förderungen ausbezahlt.

27.06.2025