Unverhofft kommt oft. Genauso wie dieser Bürgerbrief normalerweise von unserer Ersten Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund stammen würde, hätte sie am vergangenen Freitag die Ansprache beim Neujahrsempfang der Gemeinde im Bürgerhaus gehalten.
Diesen Termin konnte sie leider kurzfristig nicht wahrnehmen. Sie wäre sehr gerne persönlich dabei gewesen, ist aber mit dem Radl auf einer Eisplatte weggerutscht und hat sich dabei das Schienbein gebrochen. Eine äußerst schmerzhafte Angelegenheit, die zwei operative Eingriffe erfordert. Es geht ihr den Umständen entsprechend gut. Hart im Nehmen wie sie ist, kann sie über den „guten Rutsch ins neue Jahr“ schon wieder lachen. Man darf zudem optimistisch sein, dass sie das Krankenhaus im Lauf der nächsten Woche wieder verlassen darf. An dieser Stelle wünsche ich ihr im Namen der Verwaltung nochmals eine schnelle und gute Genesung!

Bis Susanna Tausendfreund aus dem Krankenstand zurück ist, werde ich sie als Zweiter Bürgermeister vertreten. Das habe ich kurzfristig dann auch beim Neujahrsempfang getan. Gerne habe ich auf der Bühne die Begrüßungen und Anmoderationen unseres Programms übernommen. Die persönliche Ansprache der Bürgermeisterin, in der sie unter anderem auf den 80. Geburtstag der Bayerischen Verfassung und ihre Bedeutung für Gemeinden wie unsere im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eingehen wollte, habe ich dagegen bewusst ausgelassen.
Auch wenn ich die Relevanz der Verfassung nur unterstreichen kann und dabei viele Ansichten der Bürgermeisterin teile, erschien es mir unpassend, diese persönliche Rede von ihr zu übernehmen. Daher folgt nun der entsprechende Textauszug.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Dr. Andreas Most
Zweiter Bürgermeister
Neujahrsansprache der Ersten Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund
Liebe Festgäste,
ich möchte den Blick nach vorne richten – und zugleich auf das Fundament unseres Zusammenlebens schauen: unsere Demokratie.
Ein besonderes Jubiläum begleitet uns in diesem Jahr: 80 Jahre Bayerische Verfassung. Sie wurde am 1. Dezember 1946, nach der Vorarbeit insbesondere von Wilhelm Hoegner, in einem Volksentscheid von über 70 Prozent der Bevölkerung angenommen – ein starkes Votum nach den Schrecken der NS-Diktatur.
Der Weg von autoritärer Herrschaft hin zu Demokratie, Gewaltenteilung und Grundrechten war ein gewaltiger Schritt, der gelernt und gelebt werden musste. Die Bayerische Verfassung setzte Maßstäbe: Staatsaufbau von unten nach oben, freie, gleiche und geheime Wahlen, kommunale Selbstverwaltung, Volksentscheide, Petitionsrecht und Popularklage.
Seit dem 8. Dezember 1946 ist sie gültig – und damit knapp 2,5 Jahre älter als das Grundgesetz. Sie bildet bis heute die Grundlage unserer kommunalen Selbstverwaltung, also der Eigenständigkeit der Städte und Gemeinden in allen Fragen der örtlichen Gemeinschaft.
Demokratie wirkt vor Ort. In unseren Gemeinden entscheidet sich, wie sie tatsächlich erlebt wird – nicht abstrakt, sondern ganz konkret: in Schulen und Kindertagesstätten, auf Straßen und Plätzen, in Wohnquartieren, in Kultur- und Sozialeinrichtungen. Hier zeigt sich, ob politische Entscheidungen angenommen werden und ob Menschen sich gehört fühlen. Demokratie wird dort greifbar, wo sie den Alltag der Menschen berührt – von der Wiege bis zur Bahre.
Demokratie wird von den Menschen gestaltet, die sich für die kommunalen Ämter zur Verfügung stellen und gewählt werden. Genau daraus erwächst Verantwortung. Die Bayerische Verfassung beschränkt sich nicht auf demokratische Verfahren, sie verpflichtet ausdrücklich zur Daseinsvorsorge.
Sie formuliert beispielsweise den Anspruch auf angemessenen Wohnraum und nimmt den Staat und die Gemeinden beim Bau günstiger Wohnungen in die Pflicht, damals als „billige Volkswohnungen“ bezeichnet. Dieser Aufgabe werden wir durch den Bestand und Neubaumaßnahmen der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und der Gemeinde gerecht, auch wenn der Wohnungsdruck weiterhin erheblich ist. Aktuell entstehen weitere Wohnungen sowie eine Tagespflege, die wir dringend benötigen.

Manche Formulierungen der Verfassung wirken heute aus der Zeit gefallen – etwa der Satz: „Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes.“ Auch wenn der Wortlaut nicht mehr zeitgemäß ist, bleibt die Botschaft richtig: Kinder sind unsere Zukunft. Mit dem neuen Jugendhaus, der Sanierung und Erweiterung der Grundschule, überarbeiteten Spielplätzen, einem neuen Hort und einer neuen Kindertagesstätte investieren wir ganz bewusst in diese Zukunft.
Auch der Auftrag zur Energieversorgung ist verfassungsrechtlich verankert. Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind hinzugekommen. Mit unserer Geothermie, dem Stromnetz in kommunaler Hand, zahlreichen PV-Anlagen und bald auch der Windkraft sind wir hier gut aufgestellt.
All diese Zukunftsinvestitionen setzen eine gute Finanzausstattung voraus. Wir können uns glücklich schätzen, dass Pullach finanziell sehr gut und solide dasteht. In vielen Gemeinden sieht das ganz anders aus. Die Bayerische Verfassung nimmt den Freistaat eigentlich in die Pflicht, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben eigenständig erledigen zu können.
Später wurde noch das Konnexitätsprinzip aufgenommen, also „Wer anschafft, muss auch zahlen“. An der Formulierung dieser Verfassungsänderung durfte ich in meiner Landtagszeit mitwirken, da bin ich heute noch ein bisschen stolz drauf. In der Realität wird um die Finanzierung der Kommunen allerdings immer wieder gerungen. In der Regel reichen die Mittel des Freistaats für die Kommunen nicht aus, um den immer wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Wir können diese Lücke zum Glück aus eigener Kraft auffangen.
Die Gemeinden sind Sicherheitsbehörden. Zusammen mit der Freiwilligen Feuerwehr können wir diesen Verfassungsauftrag erfüllen. Das Weltgeschehen wirkt zunehmend auch auf unsere Gemeinde. Vorsorge für Krisenlagen wie Blackouts und Anschläge sowie der Schutz der kritischen Infrastruktur gehören inzwischen ebenso dazu wie Solidarität. Seit fast vier Jahren leiden unsere ukrainischen Partner unter dem russischen Angriffskrieg. Wir unterstützen, wo immer wir können.
Nicht alles liegt in unserer Zuständigkeit – wenn nötig, greifen wir manches dennoch auf. Ein Beispiel ist die S-Bahn. Wir sind an einem Punkt angekommen, an dem wir die Zustände nicht weiter tolerieren können. Daher haben wir Brandbriefe an die Verantwortlichen verfasst. Sie haben gute mediale Wirkung erzielt, die Antwort der Bahn war aber so ernüchternd wie erwartet: Verharmlosungen, Rechtfertigungen und Vertröstungen auf unbestimmte Zeit. Wir brauchen aber eine schnelle Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger! Daher bleiben wir dran.
Die Bayerische Verfassung garantiert auch die direkte Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Gemeinderätinnen und -räte. Damit richtet sich unser Blick auf die Kommunalwahl am 8. März 2026. Sie entscheidet darüber, wer unsere Gemeinde in den kommenden sechs Jahren gestalten wird.
Die Wahl ist für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit, sich einzubringen. Unsere Demokratie bietet großen Gestaltungsspielraum. Sie ist nicht selbstverständlich und muss gelebt und Tag für Tag verteidigt werden.
Konrad Adenauer sagte einmal: „Demokratie lebt vom Mitmachen – nicht vom Zuschauen.“ Machen Sie daher von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Jede Stimme zählt!
Unsere gemeinsame Aufgabe – der demokratischen Kräfte, unabhängig von der jeweiligen Couleur – ist es, die hohe Lebensqualität in Pullach zu sichern und gleichzeitig mutig voranzugehen bei allen Herausforderungen, bei Bildung, Infrastruktur, lokaler Wirtschaft, Kultur, Ehrenamt, Klimaschutz, gesellschaftlichem Miteinander und sozialer Teilhabe.
Ohne das Engagement der vielen Ehrenamtlichen in Politik und Gesellschaft wäre unsere Gemeinde nicht das, was sie ist: Ein Ort, an dem man sich wohl und zu Hause fühlt, an dem Ideen wachsen, an dem Zuversicht, Zusammenhalt und Menschlichkeit die Grundlage für jedes neue Jahr bilden.
Herzliche Grüße
Ihre Susanna Tausendfreund
Erste Bürgermeisterin
Den Nachbericht zum Neujahrsempfang können Sie hier nachlesen, die Laudationes für Heidi Tschermak, Elke Harbeck und Florian Oesterreicher finden Sie hier.
22.01.2026
