Kein (Bio-)Plastik in die Biotonne – Jetzt ist es amtlich!
Im Rahmen unseres neuen Formats „Tonnen-Talk“ hatten wir bereits darüber berichtet: Biologisch abbaubare Plastiktüten gehören nicht in die Biotonne. Ab dem 1. Mai 2025 wurde das nun auch gesetzlich geregelt. Mit der Änderung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) wird der Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt weiter reduziert – ein wichtiger Schritt für den Klima- und Ressourcenschutz.
Was ändert sich konkret?
Mit dem neuen §2a BioAbfV gelten erstmals verbindliche Vorgaben für die sogenannte Fremdstoffentfrachtung von Bioabfällen – also die Entfernung von Störstoffen wie Kunststoffen vor der eigentlichen Behandlung. Dabei sind folgende Grenzwerte einzuhalten:
- Maximal 1,0 % Kunststoffanteil (gewichtsbezogen) im Bioabfall
- Maximal 3,0 % Fremdstoffe insgesamt
Diese Vorgaben gelten auch für Bioabfälle aus der getrennten Sammlung in Privathaushalten sowie im angeschlossenen Kleingewerbe.
Warum ist das wichtig?
Kunststoffe – auch „biologisch abbaubare“ – zersetzen sich nur unvollständig. Sie gelangen als Mikroplastik über den Kompost oder Gärreste auf Felder und in die Umwelt. Die neue Verordnung soll genau das verhindern.
Was bedeutet das für Pullach?
Auch bei uns landen Bioabfälle in einer Vergärungsanlage, die mit kurzen Verweilzeiten arbeitet. Kunststoffe – egal ob biologisch abbaubar oder nicht – werden dort nicht ausreichend abgebaut, müssen aufwändig aussortiert werden oder verbleiben als Mikroplastik im Gärrest.
Unsere Bitte an Sie:
Sammeln Sie Ihre Bioabfälle ohne Plastiktüten – auch ohne „Bio-Plastik“! Verwenden Sie stattdessen Papiertüten oder geben Sie die Bioabfälle lose in die Tonne. So helfen Sie mit, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig Umwelt, Klima und Ressourcen zu schützen.
Bei Fragen steht Ihnen unser engagiertes Team in der Abteilung Umwelt per E-Mail über abfall@pullach.de oder telefonisch unter 098/744 744 – 420 gerne zur Verfügung.
06.05.2025