Bekanntmachung zum Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV): Bodenrichtwerte für den Landkreis München zum 01.01. 2026

Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises München hat in den Sitzungen vom 16.05.2026, 18.06.2026, 23.06.2026 und 25.06.2026 die Bodenrichtwerte für den Stichtag zum 01.01.2026 ermittelt. Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung sind die in der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfassten und verwertbaren Daten im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025.

Die Bodenrichtwertliste liegt gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV in der Zeit vom

01.09.2026 bis 02.10.2026

im Rathaus der Gemeinde Pullach i. Isartal, Johann-Bader-Str. 21, 82049 Pullach i. Isartal, Bauverwaltung, Zimmer 204, öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann während der Dienststunden mit Publikumsverkehr

Montag, Dienstag und Freitag: 8 – 12 Uhr

Mittwoch: kein Parteienverkehr, nur mit Terminvereinbarung

Donnerstag: 8 – 12 Uhr / 15 – 18 Uhr

erfolgen.

Auch außerhalb dieser Frist steht Ihnen das Recht zu, Auskünfte über die Bodenrichtwerte von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (gutachterausschuss@lra-m.bayern.de) zu verlangen (vgl. § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB), oder diese über www.boris-bayern.de online abzurufen.

Die Auskünfte sind gemäß Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 KG (Kostengesetz) i.V.m. Nr. 2.1.1/1.8 KVz (Kostenverzeichnis) gebührenpflichtig.

Pullach i. Isartal, 17.08.2026

Cornelia Zechmeister

Zweite Bürgermeisterin

Dieser Beitrag ist bis Freitag, 02. Oktober 2026 online.