Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn Sie von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, wenn Sie eine Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten, wenn Sie blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad Ihrer Behinderung nach deutschem Schwerbehindertenrecht mindestens 90 Prozent erreicht.
Die Telekom zieht die freiwilligen sozialen Vergünstigungen von Ihren monatlichen Telefonkosten ab. Vergünstigungsbeträge, die Sie nicht voll ausschöpfen, werden nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen und verfallen.
Bitte informieren Sie sich auf der Website der Telekom.