Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Leistungen der Sozialhilfe sollen vor allem alte Menschen aus der „versteckten Armut“ herausholen. Die Grundsicherung ist für Personen gedacht, die die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben: Personen, die vor dem 01.01.1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit der Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31.12.1946 geboren sind, wird die Altersgrenze je nach Geburtsjahrgang bis auf das 67. Lebensjahr angehoben. Außerdem spricht sie Menschen an, die zwischen 18 und 65 Jahre alt und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind.

Die Grundsicherung orientiert sich am tatsächlichen Bedarf des Einzelnen. Ihre Höhe ist einkommens- und vermögensabhängig. Weitere Informationen finden Sie hier.