Gemeinderatssitzung vom 12. April 2016

Der Gemeinderat hat beschlossen, alle Wärmelieferungsverträge zur Versorgung der gemeindlichen Liegenschaften auf das neue Tarifsystem der IEP GmbH mit neuer Preisgleitklausel umzustellen. Eine Preisgleitklausel ist eine Klausel in einem Liefervertrag, bei der sich der Verkäufer, in dem Fall die IEP, das Recht vorbehält, bei Erhöhung seiner Herstellerkosten den Preis für die Ware, also die gelieferte Wärme anzupassen.
In dem neuen Tarifmodell wird die tatsächliche Kostenstruktur und Kostenentwicklung der IEP GmbH abgebildet. Diese basieren übrigens auf einer Mischkalkulation: Grundpreis und Arbeitspreis. Es wird nun also der hohe Fixkostenanteil der Gesellschaft (für die Versorgungsinfrastruktur) in einem höheren Grundpreis verankert und die tatsächlich wärmebezogenen, vergleichsweise günstigen Wärmeerzeugungskosten (für den Pumpenstrom) schlagen sich in einer Senkung des Arbeitspreises nieder.

Die neue Tarifstruktur belohnt Nutzer, die bemüht sind, Spitzen im Tagesverbrauch zu vermeiden und ihren Verbrauch möglichst gleichmäßig über den Tag zu verteilen. Durch diese gleichmäßige Wärmeverteilung kann ein Maximum an Nutzern an die Geothermie angeschlossen werden.

Bei der neuen Preisgleitklausel wurde insbesondere die oft kritisierte Heizölbindung beim Arbeitspreis von 60 auf 5 Prozent reduziert.

Die Auswirkungen dieser Änderungen lassen sich gut an der folgenden Grafik nachvollziehen: Bei der alten Formel (mit einer starken Bindung des Arbeitspreises an den Ölpreis) führen Kostensteigerungen beim Öl automatisch zu starken Wärmepreissteigerungen (siehe dunklere Linien). Dagegen hat die fünfprozentige Ölpreisbindung beim Arbeitspreis in Zukunft nur mehr geringe Auswirkungen auf den Wärmepreis.
Dieses Argument der langfristig zu erwartenden Kosteneinsparung hat den Gemeinderat überzeugt. Das neue Tarifsystem führt zu einer größtmöglichen Abkoppelung vom Gesamtwärmemarkt. Die Stärken der Pullacher Geothermie werden ausgespielt und kommen der Gemeinde und allen Kunden zugute.

Grafik, die die Preisentwicklung bei unterschiedlich angenommener Ölpreisentwicklung nach alter (schwarz) und neuer (grau) Preisgleitklausel zeigt
Preisentwicklung bei unterschiedlich angenommener Ölpreisentwicklung nach alter (schwarz) und neuer (grau) Preisgleitklausel