Falls Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Damit dürfen Sie auf Behindertenparkplätzen oder in bestimmten Bereichen wie der Fußgängerzone parken. Es gelten folgende Voraussetzungen zur Beantragung:
- Sie sind im Besitz des Schwerbehindertenausweises.
- Sie müssen entweder selbst fahren oder eine andere Person mit Behindertenparkausweis befördern.
Die Person mit Schwerbehindertenausweis muss nicht zwingend einen Führerschein oder ein Fahrzeug besitzen. Das bedeutet, dass beispielsweise Eltern mit schwerbehindertem Kind ebenfalls einen Antrag stellen können.
Sie benötigen zur Beantragung folgende Unterlagen:
- den unterschriebenen Antrag
- ein Passfoto
- den Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen.
Den Antrag reichen Sie bitte in der Abteilung 3, “Öffentliche Sicherheit und Ordnung”, Sachgebiet “Familie und Soziales” ein.