Die vom Gemeinderat im Januar 2026 vertagte Entscheidung über die Fortschreibung des Ortsentwicklungsplan (OEP) wurde vom neu gewählten Gemeinderat am 30.06.2026 beraten. Die Sitzungsunterlagen sind im Bürgerinfosystem abrufbar.
Zur Sitzung wurde die Bestandsaufnahme zu den Handlungsempfehlungen (Stand: 01/2026) vorgelegt und vom Gremium zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu. Dieser sieht im Wesentlichen vor, den OEP zum jetzigen Zeitpunkt nicht fortzuschreiben und stattdessen die Stelle eines Ortsentwicklungsbeauftragten einzurichten. Die Aufgabe wird innerhalb der Bauverwaltung im Sachgebiet Stadtplanung angesiedelt.
Die Agenda 21 Pullach selbst, die im Vorfeld mit der Verwaltung dazu im Austausch war, befürwortet diesen Vorschlag. Sie hatte ursprünglich angeregt, den im Jahr 2019 beschlossenen OEP fortzuschreiben. Vorausgehen sollte eine Bestandsaufnahme der damals verabschiedeten Handlungsempfehlungen.
Diese Bestandsaufnahme zeigt: Zahlreiche Projekte wurden bereits umgesetzt, viele weitere befinden sich in der Bearbeitung oder stehen noch aus. Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung eine Fortschreibung des OEP aktuell für verfrüht.
Der Ortsentwicklungsbeauftragte koordiniert in seiner Rolle als übergreifender Ansprechpartner Anregungen aus der Bürgerschaft, stimmt sich regelmäßig mit den zuständigen Fachbereichen ab und bindet bei Bedarf den Gemeinderat sowie externe Fachleute – darunter auch die Agenda 21 Pullach – in den Austausch mit ein. Darüber hinaus wird der Gemeinderat künftig mindestens einmal jährlich über den Stand der Ortsentwicklung informiert.
