Mehr Sicherheit auf der Isar

Seit Samstag, 25. Januar gelten neue Regeln zum Befahren der Isar im Landkreis München. Die “Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis München” soll für mehr Sicherheit sorgen. Denn in den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Unfällen auf der Isar. Häufig mussten Feuerwehren und Rettungsdienste in Not geratene Bootsfahrer aus der Isar retten. Damit die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt sind und weniger Unfälle passieren, hat das Landratsamt München verschiedene Regelungen erarbeitet, die unter anderem die Themen Alkoholkonsum und Ausrüstung betreffen:

Ausrüstung

Ab sofort darf die Isar im Landkreis München nur noch mit Kanus, Schlauchbooten und Stand-up-Paddling-Boards befahren werden darf. Zu den einzelnen Fahrzeugarten gibt es jeweils spezifische Regelungen. So müssen Schlauchboote beispielsweise einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Beiboote anzuhängen oder Fahrzeuge zusammenzubinden, ist nicht mehr erlaubt.

Alkohol-Obergrenze von 0,5 Promille

Um die Fahrtüchtigkeit sicherzustellen, gilt eine Obergrenze von 0,5 Promille Alkohol im Blut. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Der Sicherheit wegen dürfen künftig keine Glasflaschen mehr mitgeführt werden. Zudem ist es nicht mehr erlaubt, während des Bootfahrens Tonwiedergabegeräte zu verwenden.

Die neue Verordnung im Wortlaut finden Sie in den Downloads.

München, 14.05.2019: Foto: Lukas Barth-Tuttas

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