Gemeinderatssitzung vom 5. November 2019

100 Euro erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für ihre Mithilfe bei der Kommunalwahl am 15. März 2020. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 5. November beschlossen. Bislang lag die Entschädigung bei 70 Euro. War eine Stichwahl nötig, wurden 40 Euro bezahlt. Dieser Betrag wird für die anstehende Kommunalwahl auf 50 Euro angehoben. 

Grundsätzlich werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Europawahl, zur Bundestagswahl, zur Landtagswahl, zur Bezirkswahl und zur Kommunalwahl benötigt.

Die Kommunalwahl ist die umfangreichste Wahl, da hier vier einzelne Wahlen ausgezählt werden müssen: die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin, die Wahl des Gemeinderates, die Wahl des Landrates/der Landrätin und die Wahl des Kreistages.

Zur Durchführung der Kommunalwahl am 15. März (Stichwahl: 29. März) 2020 in Pullach werden etwa 100 bis 120 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt, aufgeteilt auf zwölf Wahllokale. Neben der finanziellen Entschädigung von 100 Euro erhalten die Ehrenamtlichen eine kostenlose Verpflegung.

Wer Interesse hat, die Kommunalwahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu unterstützen (Mindestalter: 18 Jahre), meldet sich bitte ab sofort bei Karin Meißner, Haupt- und Personalverwaltung, Tel. 089/744 744-12 oder schickt eine E-Mail an: wahlhelfer@pullach.de.

Die Gemeinde Pullach dankt allen Ehrenamtlichen schon heute für ihre Unterstützung!

Die letzte Erhöhung des sogenannten “Erfrischungsgeldes” wurde im Juli 2009 beschlossen. Nach nunmehr zehn Jahren hat der Gemeinderat entschieden, die Zahlungen für sämtliche Wahlen zu erhöhen: Für einfache Wahlen wie Europawahl und Bundestagswahl, Stichwahl Bürgermeister und/oder Landrat sowie Bürger- oder Volksentscheide beträgt das “Erfrischungsgeld” ab sofort 50 Euro. Für Landtags- und Bezirkswahlen sowie für sogenannte “verbundene Wahlen”, wenn zeitgleich ein Bürger- oder Volksentscheid durchgeführt wird, zahlt die Gemeinde ein “Erfrischungsgeld” von 80 Euro.