Kitas geschlossen: Bayernweite Lösung für Gebührenübernahme

Eltern müssen aufgrund fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten, deutlich erhöhten Anforderungen an die Haushaltsführung und in den meisten Fällen doppelter Berufstätigkeit gerade viele Bälle in der Luft halten. Die aktuellen Äußerungen der bayerischen Staatsregierung deuten stark darauf hin, dass sich an der Betreuungssituation insbesondere noch nicht schulpflichtiger Kinder bis auf weiteres nichts ändern wird. Eine Ausnahme bilden die sogenannten „Notplätze“, zum Beispiel für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen oder von Alleinerziehenden. Hierbei wird der Kreis der Berechtigten nach und nach erweitert.

Zur deutlichen Mehrbelastung kommen in vielen Fällen auch noch Corona-bedingte Einkommenseinbußen hinzu. Dass in dieser Situation die Gebühren für die geschlossenen Betreuungseinrichtungen weiterhin von den Eltern entrichtet werden müssen, wirft verständlicherweise viele Fragen bei Ihnen auf.

Eines sollen Sie wissen, liebe Eltern: Wir verstehen Ihre Sorgen und Nöte und arbeiten im Hintergrund an einer Lösung, die aber noch nicht abgeschlossen ist. Es zeichnet sich ab, dass das Land Bayern nun eine flächendeckende Vorgehensweise vorbereitet. So werden voraussichtlich für die kommenden drei Monate die Betreuungsgebühren vom Freistaat Bayern übernommen. Hierfür sollen zunächst 170 Millionen Euro (Stand 21.4.) bereitgestellt werden.

Aktuell wissen wir noch nicht genau, wie die Übernahme der Gebühren abgewickelt werden soll. Sobald uns detaillierte Informationen zum Ablauf vorliegen, informieren wir Sie selbstverständlich auf unseren Kanälen darüber.

Vielleicht fragen Sie sich dennoch, warum die Gemeinde nicht schon früher die Gebühren erlassen hat: Pullach hat keine eigenen Kindertagesstätten (Kindergärten und Kinderkrippen) – wie beispielsweise die Stadt München oder andere Gemeinden in der Umgebung – sie befinden sich vielmehr alle in der Hand freier Träger. An den Kosten der Betreuung beteiligen wir uns aber natürlich mit erheblichen finanziellen Mitteln. Im Rahmen der gesetzlichen Förderung nach dem „Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG“ und indem wir geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen und uns um deren Instandhaltung und Ausbau kümmern.

Darüber hinaus unterstützen wir Haushalte, die ein definiertes Nettohaushaltseinkommen unterschreiten, mit einer freiwilligen Zusatzleistung: dem kommunalen Erziehungsgeld. Für den Bestand der Kitas ist es wichtig, dass weiterhin Beiträge gezahlt werden, sonst sind die Träger „nach Corona“ pleite, so deutlich muss man es formulieren. Denn unsere öffentlich geförderten Kitas in Pullach sind bis auf eine Ausnahme gemeinnützig und haben allesamt keine finanziellen Polster aufgebaut.

Darum erwarten wir nun genauso gespannt wie Sie die hoffentlich erfreulichen Details der Lösung der bayerischen Landesregierung und hoffen, sie bringt zumindest finanziell etwas Erleichterung für unsere Pullacher Familien. Neben der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen schauen wir auch bereits nach vorne, zum Start des neuen Kindergarten- und Schuljahres. Hierfür läuft die Platzvergabe bereits auf Hochtouren. Halten Sie durch!

Es grüßt Sie herzlich
Ihre Susanna Tausendfreund
Erste Bürgermeisterin

23. April 2020