Als überörtlicher Sozialhilfeträger ist der Bezirk Oberbayern zuständig für Hilfeleistungen in besonderen Lebenslagen. Das heißt: Der Bezirk hilft Ihnen bei der Pflege von Menschen und bietet eine „Eingliederungshilfe” für Menschen mit Behinderung an.
Die Hilfe besteht in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Kosten der Maßnahmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bezirks Oberbayern.