Am 25. Januar hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über den Fortgang der Planungen zum Neubau des Freizeitbads beraten. Der von der Verwaltung vorbereitete Beschlussvorschlag auf Basis des Konzepts der Gemeinderatsarbeitsgruppe Schwimmbad vom 11. November 2021 wurde dabei einstimmig beschlossen. Das Konzept soll Grundlage für die weiteren Planungsschritte sein. Es beinhaltet Aussagen zu den Schwimmbadbereichen, Wasserflächen, Badeattraktionen, Verwaltungs- und Sanitärbereichen, der Sauna, der Gastronomie und dem ruhenden Verkehr. Diese werden in „Soll“ und „Kann“-Elemente unterteilt. Die Einzelkomponenten sollen vom beratenden Architekturbüro Jeschke Architektur & Planung GmbH in die weitere Planung einbezogen und hinsichtlich ihrer architektonischen und wirtschaftlichen Machbarkeit beurteilt werden. Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsuntersuchung bilden die Grundlage zur abschließenden Neubaukonzeption, auf der der Neubau des Freizeitbades zügig realisiert werden soll. Das Ingenieurbüro Müller-BBM GmbH wird mit der Immissionsschutzplanung beauftragt. Aktuell werden von der Verwaltung die Möglichkeiten für die Wahl der richtigen Rechtsform für Errichtung und Betrieb des Freizeitbads zusammengestellt und dem Gemeinderat möglichst zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt. Außerdem prüft die Verwaltung das Bebauungsplanverfahren zum Neubau des Freizeitbads und veranlasst erste erforderliche Planungsschritte und -leistungen.
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